Nach der ersten kleinen Änderung des Rettungsdienstgesetzes von Berlin (RDG) am 22.02.2023 steht nun ein nächster Schritt an. Leider handelt es sich dabei nicht um die erhoffte Novellierung des gesamten Gesetzes, sondern lediglich um die Verstetigung der im Jahr 2023 eingeführten Abweichverordnung. Diese Verordnung ermöglichte es den Rettungsdiensten in Berlin, Kolleginnen und Kollegen entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen und hat sich als äußerst effektiv erwiesen. Die vorgelegten Änderungen im RDG, die heute zur ersten Lesung im Abgeordnetenhaus von Berlin auf der Tagesordnung stehen, werfen jedoch deutliche Bedenken auf. Die geplanten Zusatzausbildungen von bis zu 160 Stunden für Rettungssanitäter, um einen Notfalltransport verantwortlich überwachen zu dürfen, stellen eine große Herausforderung dar. Denn die Kolleginnen und Kollegen verfügen aktuell noch nicht flächendeckend über diese Zusatzausbildungen, und somit könnten bei einer sofortigen Einführung des Gesetzes Personalmangel und Probleme entstehen. Um diese Probleme zu vermeiden, fordert die Deutsche Feuerwehr Gewerkschaft Berlin Brandenburg eine Übergangsfrist, in der geregelt wird, ab welchem Zeitpunkt die Zusatzausbildung zur Bedingung wird. Alternativ könnte auch vorerst weiter nach den Regularien der aktuellen Abweichverordnung gehandelt werden, bis alle Kolleginnen und Kollegen die geforderte Zusatzausbildung erhalten haben. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Gesetz mehr Mitspracherecht für die Berliner Feuerwehr nötig ist, um organisatorische Entscheidungen nicht ausschließlich in der Hand der ärztlichen Leitung zu haben. Es ist unstrittig, dass Fortbildungen und zusätzliche Qualifikationen wünschenswert sind, besonders im Hinblick auf den Vorläufer des Notfallsanitäters, den Rettungsassistenten. Jedoch gibt es hier große Unterschiede in den Ausbildungszeiten und -umfängen, ohne entsprechende Konzepte zur Nachschulung. Diese Fragen müssen ebenfalls bedacht werden, um eine umfassende Novellierung des RDG zu ermöglichen. Des Weiteren werden offene Fragen zur Besetzung von Rettungsmitteln angesprochen. Die Möglichkeit, dies über eine Rechtsverordnung anstatt im Gesetz zu regeln, würde dem Senat Flexibilität bei zukünftigen Krisen ermöglichen. Die Umverteilung von Verantwortung sollte sich auch auf die Besoldung und den Tarif auswirken. Beamte in der Besoldung A7 und tarifbeschäftigte Rettungssanitäter in der Eingruppierung E4 fühlen sich aufgrund fehlender finanzieller Anerkennung bei einer erweiterten Verantwortung verständlicherweise frustriert. Es sollte selbstverständlich sein, dass neben der Gesetzesänderung auch die Personalentwicklung gefördert und begleitet wird. Die Deutsche Feuerwehr Gewerkschaft Berlin Brandenburg nutzt die Gelegenheit, um ihre Forderung nach einem eigenen Laufbahnzweig für den Rettungsdienst zu unterstützen. Zusatzausbildungen und Module sollten genutzt werden, um engagierte Kolleginnen und Kollegen auf allen Karrierestufen im Rettungsdienst weiterzuentwickeln. Eine höhere Qualifikation und Verantwortung sollte sich auch im Gehaltsniveau widerspiegeln. Abschließend sind noch weitere Themen wie die Besetzung von Rettungsmitteln und die finanzielle Anerkennung der erhöhten Verantwortung zu klären. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte im Zuge der geplanten Novellierung des RDG Berücksichtigung finden und eine zukunftsfähige Regelung für den Rettungsdienst in Berlin geschaffen wird.
Quelle: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) / ots
Quelle: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) / ots