Bedarf an einer Reform des Strommarktdesigns
02.08.2024, Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute eine Präsentation über die Optionen für ein zukünftiges Strommarktdesign vorgelegt. Diese Entwicklung wird vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt, der jedoch Bedenken bezüglich der Befragungsfrist äußerte und eine geordnete Debatte forderte.
Im Zeitraum von Februar bis Dezember 2023 hat die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) verschiedene Aspekte des Strommarktes untersucht und dabei unterschiedliche Lösungsansätze aufgezeigt. Der BEE ist der Meinung, dass die vertiefte Diskussion zu diesem komplexen Thema in den zeitlich begrenzten Beratungen zu kurz gekommen ist. Trotzdem ist der BEE zufrieden damit, dass der Bericht nun, sieben Monate nach Abschluss der PKNS-Arbeit, vorliegt.
"Inhaltlich ist das klare Bekenntnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromhandelszone eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit, um die Herausforderungen, die sich aus der Transformation der Energiewirtschaft ergeben, nachhaltig und verantwortungsbewusst anzugehen", so Simone Peter, Präsidentin des BEE.
"Auch die Ankündigung einer koordinierten Flexibilitätsagenda ist ausdrücklich zu begrüßen, da Optionen zur Flexibilisierung, wie beispielsweise Bioenergie oder Wasserkraft, eine der Lösungen darstellen. Erzeuger, Speicher und Verbraucher müssen jetzt dringend Anreize erhalten, um systemisch auf die Bedürfnisse der erneuerbaren Energien zu reagieren und nicht nur individuell", fügte Peter hinzu.
Der BEE warnt jedoch davor, das bewährte Absicherungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch unzureichend diskutierte Modelle zu ersetzen. "Die Energiewende erfordert hohe Investitionen. Investitionen benötigen Sicherheit und Verlässlichkeit. Heute ist gewährleistet, dass auch bei geringem Eigenkapital ausreichende Finanzmittel von einer breiten Akteurslandschaft mobilisiert werden können. Jede Reform des Strommarktdesigns muss daran gemessen werden, ob die Bereitstellung von Finanzmitteln über den Markt weiterhin gesichert ist" warnte Peter.
Die kurze Frist für die Konsultationen bis zum 28.08. in der Hauptferienzeit ist für den BEE nicht hinnehmbar. Für eine geordnete Einbeziehung der Verbände sollte die Frist um mindestens zwei Wochen, bis zum 13. September, verlängert werden.
Abschließend unterstrich Peter: "Der BEE hat in seinem Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Flexibilität im Strommarkt und zur Senkung der Kosten der Energiewende seine Vorschläge skizziert. Jetzt ist ein Dreiklang aus deutlicher Erhöhung der Flexibilität, besserer Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur durch Überbauung der Netzverknüpfungspunkte und einem mengenbasierten Absicherungssystem erforderlich."
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Quelle: Berlin