Eine sensationelle Wendung im Streit um die Gelder einer Eigentümergemeinschaft: Nach jahrelanger Zusammenarbeit wurde der Verwalter der Gemeinschaft am 24. des Monats endlich vor die Tür gesetzt. Doch was dann geschah, lässt die Gemüter kochen!
In einem schockierenden Affront überwies sich der Verwalter nur wenige Tage vor seiner fristlosen Kündigung am 31. einen gewaltigen Betrag von fast 26.400 Euro von den Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er war der Überzeugung, dieser Betrag stünde ihm als Grundvergütung zu – doch die Realität sieht ganz anders aus! Das Fälligkeitsdatum für diese Zahlung war erst der Erste des kommenden Monats.
Gerichtssäle als letzte Instanz
Die Eigentümergemeinschaft, enttäuscht und empört über diesen dreisten Akt, beschloss, rechtliche Schritte einzuleiten und klagte auf Rückzahlung des schwindelerregenden Betrags. Und die Justiz gab ihnen recht! Laut Informationen des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellte das Gericht unmissverständlich fest: Hier liegt klarer Untreue vor!
Das Urteil des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen 202 C 6/23) zeigt deutlich, dass der Verwalter, trotz seiner Argumentation, nicht auf diese Art und Weise mit den Geldern hätte verfahren dürfen. Der Richter ließ ebenfalls keinen Spielraum: Selbst andere eventuell offene Forderungen hätten nicht auf diese Weise aufgerechnet werden dürfen. Was für ein Schock für alle Beteiligten!