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Prozessauftakt im Fall der getöteten Fünfjährigen in Berlin-Pankow: Angeklagter 19-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Prozessbeginn im Fall des getöteten fünfjährigen Mädchens in Berlin-Pankow Knapp ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens in Berlin-Pankow soll der mutmaßliche Täter vor Gericht kommen. Am 15. August soll der Prozess gegen den 19 Jahre alten Beschuldigten Gökdeniz A. beginnen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin bestätigte. Die Anklage gegen ihn wurde von der 39. Kammer zugelassen und bislang wurden 16 Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte am 10. November gesprochen werden. Der 19-Jährige wird von der Berliner Staatsanwaltschaft des Totschlags beschuldigt. Die Ermittlungen gehen davon aus, dass Gökdeniz A. das kleine Mädchen namens Anissa erstochen hat. Bislang hat er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Motiv für die Tat ist weiterhin unklar, so die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte wurde am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen, kurz nachdem das Mädchen leblos in einem Gebüsch gefunden worden war. Der 19-Jährige, der sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er war ein Freund der Familie des Opfers. Zeugenberichten zufolge sollte der Beschuldigte an diesem Tag kurzzeitig auf das Mädchen und seine drei jüngeren Geschwister auf einem Spielplatz in der Nähe des Parks aufpassen. Angeblich verließ er den Spielplatz mit der Fünfjährigen, weil diese auf die Toilette musste. Wenig später kehrte der 19-Jährige allein zurück. Die Anklage besagt, dass er das Mädchen vorübergehend aus den Augen verloren habe und anschließend nach ihm suchte. Nachdem er das Kind wiederfand, soll er es mutmaßlich mit mehreren Messerstichen getötet haben. Das Mädchen verstarb im Krankenhaus. Da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts für den Fall zuständig. Bei Verdächtigen zwischen 18 und unter 21 Jahren haben die Richter die Wahl, ob eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht oder dem Jugendstrafrecht erfolgt. Der Entwicklungsstand und die geistige Reife des Beschuldigten sind dabei entscheidend. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess verläuft und welches Strafmaß der mutmaßliche Täter letztendlich erhalten wird. Diese Tragödie hat die Öffentlichkeit tief erschüttert und die Familie des Opfers steht vor einer unvorstellbaren Trauer.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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