BPtK Unterstützt Kritik des Bundesrates am GVSG
In einer aktuellen Stellungnahme warnt der Bundesrat vor der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BR-Drs. 234/24). Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) teilt diese Bedenken und begrüßt die Forderungen des Bundesrates nach Nachbesserungen von der Bundesregierung.
"Es ist alarmierend, dass sowohl der Bundesrat als auch die BPtK zu dem Ergebnis kommen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gewährleistet", erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke besorgt. "Es ist wichtig, auch die Weiterbildungsambulanzen, Praxen und Kliniken in die Regelungen zur Finanzierung einzubeziehen. Dies wurde im GVSG leider nicht ausreichend berücksichtigt."
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass geprüft wird, wie eine angemessene Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen, Praxen und auch in der stationären Weiterbildung sichergestellt werden kann.
Die BPtK unterstützt diese Forderung des Bundesrates und setzt sich dafür ein, dass die psychotherapeutische Weiterbildung ausreichend finanziert wird. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass angehende Psychotherapeuten in einer hochwertigen Ausbildung ausgebildet werden, um eine qualitativ hochwertige Versorgung in der psychotherapeutischen Praxis sicherzustellen. Sowohl die Weiterbildungsambulanzen als auch die Praxen und Kliniken spielen dabei eine wesentliche Rolle.