Als ein bekannter Neonazi und ehemaliger NPD-Kreisvorsitzender wurde Sebastian T. kürzlich wegen Sachbeschädigung verurteilt. Zusammen mit seinem Mitangeklagten Jill-Pierre G. verklebte T. im Juli 2021 israelfeindliche Werbeplakate für die rechtsextreme Kleinstpartei „III. Weg“. Die beiden wurden während der Aktion von mehreren zivilen Einsatzkräften der Polizei beobachtet und haben sich geständig gezeigt.
Die Verhandlung fand bereits Ende Juni statt, wurde aber versehentlich nicht öffentlich bekannt gemacht, angeblich aufgrund eines Fehlers der Staatsanwaltschaft. Laut den Urteilsgründen, die dem Tagesspiegel vorliegen, stand auf den geklebten Plakaten die Aufschrift: „Boykotiert Produkte vom Terrorstaat Israel“.
Aufgrund seiner Vorstrafen wurde T. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sein Mitangeklagter Jill-Pierre G. hingegen, der bisher nicht vorbestraft war, akzeptierte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 25 Euro.
Sebastian T. wird auch als Hauptverdächtiger in der Neuköllner Anschlagsserie angesehen, einer Serie rechter Straftaten mit über 70 Delikten seit 2013, darunter mindestens 23 Brandanschläge, meist auf Autos. Es gibt auch eine parlamentarische Untersuchung zu den Ermittlungspannen im Zusammenhang mit dieser Serie.
Im Februar wurde T. bereits wegen ähnlicher Taten zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Anklage wegen Brandstiftung an Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann führte allerdings aufgrund mangelnder Beweise zu einem Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verurteilung von Sebastian T. und seinem Mittäter Jill-Pierre G. ist ein weiterer Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Straftaten. Die Behörden sind bemüht, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Ermittlungsarbeit in diesem Fall zu verbessern. Die öffentliche Bekanntmachung der Urteile ist ein wichtiger Schritt, um die Taten dieser Neonazis öffentlich zu machen und die Bevölkerung darüber zu informieren. Der weitere Verlauf des Verfahrens, insbesondere die Berufung von Sebastian T., bleibt abzuwarten.