Der AOK-Bundesverband erhebt jubelnd die Stimme! Die neueste Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union, die der EU-Rat gestern genehmigt hat, wird als Meilenstein gefeiert. „Diese Richtlinie ist ein echter Durchbruch! Patientenrechte werden im digitalen Zeitalter entscheidend gestärkt, und das ist ein Gewinn für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Europa!“, erklärt Dr. Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Ein Umdenken drängt sich auf, denn in den nächsten 24 Monaten muss diese gesetzliche Neuerung in nationales Recht umgesetzt werden. Es stehen umfassende Änderungen des Produkthaftungsgesetzes und des Arzneimittelgesetzes an!
Die neuen Regeln sind ein klarer Schritt in die Zukunft: Ein Muss, um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und den Verbraucherschutz in der gesamten EU zu optimieren. Die Richtlinie weitet das Recht auf Schadensersatz bei fehlerhaften Produkten auf digitale und sogar künstliche Intelligenz aus! Dies schließt auch die Lücken der bisherigen gesetzlichen Regelungen und regelt rechtliche Verantwortlichkeiten in einem globalisierten Markt. Selbst wenn Medizinprodukte aus einem Nicht-EU-Land online bezogen werden, sind sie ab sofort betroffen.
Revolutionäre Beweiserleichterungen für Verbraucher
Besonders hervorzuheben ist die Verbesserung der Beweispflicht, die für Verbraucher jetzt erheblich erleichtert wird! „Das ist ein echter Fortschritt!“, sagt die AOK-Vorständin Carola Reimann begeistert. Zwar müssen Kläger weiterhin den Produktfehler und seinen Zusammenhang mit dem verursachten Schaden nachweisen, aber die neue Regelung bringt längst überfällige Erleichterungen. Damit haben Geschädigte künftig viel bessere Chancen auf Schadensersatz!
Doch das ist nicht alles! Auch der Auskunftsanspruch der Geschädigten wird gestärkt. Die neue Richtlinie verpflichtet Beklagte dazu, Beweismittel offenzulegen, wenn Kläger entsprechende Tatsachen vortragen können. „Dieser Schritt geht über die bestehende Rechtsprechung in Deutschland hinaus!“, betont Reimann. Jedoch gilt auch hier, dass Kläger im Gegenzug Nachweise erbringen müssen, falls der Beklagte das einfordert.
Erweiterte Haftungszeiträume und neue Regeln
Mit Spannung wird auch die Neuregelung der Haftungsansprüche erwartet! Künftig erlöschen diese nach zehn Jahren, doch bei latent entwickelten Gesundheitsschäden gilt eine Frist von 25 Jahren. Die bisherigen Obergrenzen für Haftungen der Hersteller – maximal 70 Millionen Euro für Schäden durch Tod oder Körperverletzung – gehören der Vergangenheit an. Zudem fällt der Selbstbehalt von 500 Euro für Geschädigte!
Doch es gibt auch Schattenseiten! Eine Reform, auf die die deutschen Krankenkassen gehofft hatten, bleibt aus. Anspruchsberechtigt bleiben ausschließlich Privatpersonen, juristische Personen wurden nicht in den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten aufgenommen. Das bedeutet, die gesetzlichen Krankenkassen können nicht selbst anklagen, sondern müssen sich weiterhin auf die Übertragung von Schadensersatzansprüchen durch geschädigte Privatpersonen verlassen.
Berlin erlebt eine Revolution im Verbraucherschutz, und die neuen Regeln könnten das Gesicht der Produkthaftung in Europa grundlegend verändern! Die Zeit drängt, und die Umsetzung steht vor der Tür!