Apotheken erweitern ihre Dienstleistungen und lösen nun auch E-Rezepte von Privatversicherten ein
In einer bahnbrechenden Entwicklung können ab sofort alle Apotheken in Deutschland elektronische Verordnungen (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen. Dieser Service war zuvor nur gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Die Möglichkeit ergibt sich aus den technischen Maßnahmen, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) in Zusammenarbeit eingeleitet haben.
Ein wichtiges Detail ist, dass Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen. Um dennoch ein E-Rezept einzulösen, können sie entweder die E-Rezept-App nutzen oder den ausgedruckten Rezeptcode aus der Arztpraxis vorlegen. Voraussetzung ist, dass ihnen zuvor eine Arztpraxis ein E-Rezept mithilfe ihrer Krankenversichertennummer ausgestellt hat.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV, erklärt: "Seit Herbst 2022 können Apotheken bereits E-Rezepte einlösen. Seit Jahresbeginn 2024 haben wir endlich die rosa Papierrezepte in den allermeisten Fällen abgelöst. Es freut mich, dass nun auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können. Mit diesem neuen Service erweitern die Apotheken die Nutzungsmöglichkeiten des E-Rezepts und ermöglichen Millionen von Privatversicherten einen bequemen Zugang zu ihren Medikamenten. Wir hoffen, dass Privatversicherte unser neues Angebot annehmen."
Auch Gerhard Haas, Vorsitzender des ADAS, ist erfreut über diese Entwicklung: "Nachdem das E-Rezept bereits zur Standardverordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung geworden ist, freuen wir uns, dass nun auch für Privatversicherte bundesweit die Voraussetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen wurden. Obwohl derzeit nur einzelne private Kostenträger die Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte ermöglichen, gehen wir davon aus, dass in den kommenden Monaten auch alle anderen privaten Kostenträger dieses Serviceangebot für ihre Versicherten einführen werden."
Nach der Bezahlung des verschreibungspflichtigen Medikaments erhält der Privatversicherte in der Apotheke einen Kostenbeleg, den er zur Erstattung bei seiner Krankenversicherung einreichen kann. Dieser Beleg kann entweder ein Papiervoucher oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.
Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Fortschritt für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Möglichkeit für Privatversicherte, ihre E-Rezepte in Apotheken einzulösen, trägt zur Vereinfachung des Zugangs zu Medikamenten bei und erhöht den Komfort für Millionen von Menschen im Land.
Weitere Informationen sind auf den Websites des Deutschen Apothekerverbands (DAV) unter www.abda.de und des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) unter www.adas.de zu finden.