Müssen Erbbaurechte sozial sein?
Immer mehr Kommunen in Deutschland vergeben Erbbaurechte zu günstigen Konditionen, um bestimmte Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Darauf weist der Deutsche Erbbaurechtsverband hin.
Beim Erbbaurecht wird das Eigentum am Grundstück und das Eigentum an dem darauf stehenden Gebäude voneinander getrennt. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbaurechtsnehmer an den Grundstückseigentümer einen Erbbauzins.
Um Wohnen im Eigentum oder bestimmte soziale und kulturelle Projekte zu ermöglichen, gewähren viele Städte sowie spezielle Stiftungen bestimmten Personen einen Rabatt auf den Erbbauzins. In Hamburg sollen zum Beispiel Wohnungen mit 100-jähriger Mietpreisbindung entstehen.
Allerdings erfüllen nicht alle Erbbaurechte einen sozialen Zweck. Kirchliche Organisationen oder Stiftungen benötigen die Erbbauzinsen, um ihre Zwecke und Aufgaben erfüllen zu können. Unternehmen oder private Erbbaurechtsgeber sichern mit den Einnahmen ihren Geschäftszweck oder ihr Vermögen.
In den meisten Regionen Deutschlands sind die Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Daher kommt es oft zu Diskussionen über die angemessene Höhe des Erbbauzinses bei Vertragsverlängerungen oder -erneuerungen.
Der Deutsche Erbbaurechtsverband, ein Zusammenschluss namhafter Erbbaurechtsausgeber, vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland und ist ein universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht.
Es bleibt also die Frage, ob Erbbaurechte immer sozial sein müssen oder ob auch andere Zwecke damit verfolgt werden können. Die Diskussion darüber wird sicher weitergehen.
Keywords: Erbbaurecht, Wohnen im Eigentum, Erbbauzins, sozialer Zweck, Baugemeinschaften, Mietpreisbindung, Grundstückspreise