Gemäß einem Bericht von www.rbb24.de lehnte das Landgericht Berlin die Musterklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den US-Konzern Meta ab. Die Organisation hatte versucht, Facebook-Gruppen zu schließen, in denen zu Hass und Gewalt gegen ihre Aktivisten aufgerufen wurde. Die Richter sahen jedoch keine Gesetzesgrundlage, um diese Facebook-Gruppen zu verbieten.
Laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch will die Organisation nun in die nächste Instanz vor das Kammergericht Berlin ziehen. Sie fordern auch eine gesetzliche Regelung gegen soziale Medien, um Bedrohungen besser zu bekämpfen. Dies ist nicht das erste Mal, dass die Berliner Justiz in einen Streit mit Meta verwickelt ist. Im November letzten Jahres hatte das Berliner Kammergericht der Grünen-Politikerin Renate Künast den Rücken gestärkt, nachdem sie sich gegen Beleidigungen auf Facebook gewehrt hatte.
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin könnte lokale Auswirkungen haben, da sie die Möglichkeiten von Bürgerrechtsorganisationen, gegen Hass und Gewalt im Netz vorzugehen, beeinflusst. Es verdeutlicht auch die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung im Umgang mit Hassrede und Bedrohungen in sozialen Medien.