Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird zwei weitere Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung verhandeln. Die Klagen beziehen sich auf die unzureichenden Klimaschutzprogramme bis 2030, sowohl sektorübergreifend für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr, als auch für den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF). Die Bundesregierung hatte versucht, den Termin zu verlegen, aber das Gericht hat klargestellt, dass dem nicht entsprochen wird.
Die DUH begrüßt die Entscheidung des Gerichts und betont, dass die Klimaschutzprogramme gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen und nicht ausreichen, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit dem geplanten entkernten Klimaschutzgesetz eine Einhaltung der Klimaziele, insbesondere im Verkehrssektor, noch weniger absehbar ist. Auch die Maßnahmen für den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft seien hoch defizitär, und selbst geplante Gesetzesänderungen ändern daran nichts.
Im Vorfeld der Verhandlung hat die DUH eine Aktion durchgeführt, um sofortige angemessene Klimaschutzmaßnahmen zu fordern und gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes zu protestieren. Die Organisation steht dabei für die Stimmen von Zehntausenden von Menschen ein, die sich in den letzten Wochen mit ihrer Unterstützung hinter die Klimaklagen der DUH gestellt haben. Die Botschaften dieser Unterstützer werden vor dem Gerichtsgebäude lautstark verbreitet und symbolisch mit in den Verhandlungssaal genommen.
Die DUH-Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch stehen vor Ort für Interviews zur Verfügung.
Die Verhandlung findet am 16. Mai 2024 um 11 Uhr im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt. Das Gericht befindet sich in der Hardenbergstraße 31 in Berlin.
Der genaue Inhalt der verhandelten Klagen kann auf der Webseite der DUH eingesehen werden.
Zum besseren Verständnis der Auswirkungen der Klimaschutzprogramme bis 2030 kann folgende Tabelle hilfreich sein:
| Sektor | Auswirkungen |
|—————————|————————————————-|
| Energiewirtschaft | Reduzierung des CO2-Ausstoßes |
| Industrie | Entwicklung und Einsatz nachhaltiger Technologien|
| Gebäude | Sanierung von Gebäuden zur Energieeinsparung |
| Landwirtschaft | Förderung von klimafreundlichen Anbaumethoden |
| Verkehr | Reduzierung des Individualverkehrs |
| Landnutzung und Forstwirtschaft | Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern |
Es ist wichtig zu beachten, dass die vorliegenden Informationen auf der Pressemitteilung der DUH basieren und daher die Position der Bundesregierung nicht einschließen. Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht wird zeigen, ob die Klimaschutzprogramme den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ausreichend sind, um die Klimaziele 2030 zu erreichen.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. / ots