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Klage gegen Bundesregierung: Deutschland drohen Milliardenzahlungen wegen Verstoß gegen EU-Klimaschutzverordnungen

DuE verstößen gegen geltende EU-Vorgaben: Neue Klimaklagen gegen die Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe (DuE) hat erneut Klagen gegen die Bundesregierung wegen ihrer unzureichenden Klimaschutzpolitik eingereicht. Die DuE ist der Ansicht, dass die Bundesregierung gegen EU-Verordnungen im Bereich der Landnutzung und in den ESR-Sektoren, insbesondere Verkehr und Gebäude, verstößt. Die Klagen beziehen sich konkret auf die Einhaltung der EU-Klimaschutzverordnung und der LULUCF-Verordnung. Wenn Deutschland die verbindlichen EU-Klimaschutzvorgaben nicht einhält, könnte es ab 2030 Zahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe leisten müssen, um Emissionszertifikate aus anderen EU-Ländern zu erwerben. Die Klagen wurden vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Die DuE klagt zum einen auf Einhaltung der geltenden EU-Verordnung für die sogenannten ESR-Sektoren. Gemäß dieser Verordnung sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Abfall und Landwirtschaft bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu 2005 zu reduzieren. Deutschland wird dieses Ziel aufgrund der stark erhöhten Emissionen in den Sektoren Verkehr und Gebäude mit dem derzeitigen Kurs deutlich verfehlen. Im Vergleich zu allen anderen Mitgliedstaaten liegt Deutschland derzeit am Ende und steuert auf eine der größten Zielverfehlungen zu. Die Bundesregierung hat bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um den Vorgaben der EU-Verordnung gerecht zu werden.

Jürgen Resch, Geschäftsführer der DuE, betont die Notwendigkeit einer Kursänderung vor allem im Verkehrssektor, um die europäischen Klimaschutzvorgaben einhalten zu können. Die Bundesregierung könne die EU-Vorgaben auch nicht mit ihrem entkernten Klimaschutzgesetz umgehen. Wenn die Bundesregierung nicht handelt, drohen dem Steuerzahler zusätzliche Zahlungen in Milliardenhöhe. Resch weist darauf hin, dass ein Tempolimit von 100/80/30 zwar nichts koste, aber mehr als 11 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen könnte. Die DuE will die Umsetzung der verbindlichen EU-Klimaschutzvorgaben gerichtlich durchsetzen und fordert Minister Volker Wissing auf, seine Klimablockadepolitik zu beenden.

Barbara Metz, Geschäftsführerin der DuE, weist auf die mangelnde Fortschritte beim Einbau von Wärmepumpen, die niedrige Sanierungsrate und die Gefahr, dass die Förderung von Gebäuden im Haushaltsstreit untergeht, hin. Sie warnt davor, die dringenden Herausforderungen im Bereich des Gebäudesektors zu ignorieren, da dies in wenigen Jahren zu Problemen führen werde. Sowohl der Staat als auch die Bewohner vernachlässigter Gebäude würden dafür zahlen. Metz fordert eine bundesweite, staatlich finanzierte Sanierungsoffensive als Antwort auf die Krise und um Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind, langfristig zu entlasten.

Deutschland droht außerdem, auch die gesetzlich bindenden EU-Vorgaben im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zu verfehlen. Deutschland ist verpflichtet, klare Ziele für die Speicherung von Treibhausgasen durch Ökosysteme zu erreichen. Da bislang keine ausreichenden Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden, hat die DuE Klage gegen die Bundesregierung eingereicht.

Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DuE, macht darauf aufmerksam, dass die EU-Kommission Deutschland bereits aufgefordert hat, das Maßnahmenpaket zur Landnutzung zu verschärfen. So soll der Holzeinschlag zur Energiegewinnung massiv reduziert, Entwässerungen gestoppt und Moore wieder vernässt werden. Da Wälder, Moore und Grünland Zeit brauchen, um ihre volle Klimawirkung zu entfalten, ist jetzt dringendes Handeln erforderlich. Die Klage erhöht den Druck auf die Bundesregierung, ausreichende Maßnahmen im Bereich der Landnutzung zu ergreifen.

Die Klageschriften können unter folgendem Link eingesehen werden: https://l.duh.de/p240807

Hintergrund: In ihrem Klimaschutz-Fortschrittsbericht (Oktober 2023) und ihrem Bewertungsbericht zum Entwurf des deutschen Nationalen Energie- und Klimaschutzplans (Dezember 2023) hat die EU-Kommission dargelegt, dass Deutschland auf massive Zielverfehlungen in den ESR-Sektoren und im LULUCF-Sektor zusteuert und zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sind. Nach den geltenden EU-Verordnungen muss die Bundesregierung in beiden Bereichen wirksame Korrekturmaßnahmen ergreifen. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Wenn die EU-Klimaschutzvorgaben in den ESR-Sektoren bis 2030 nicht eingehalten werden, ist Deutschland gezwungen, Emissionszertifikate von anderen EU-Mitgliedstaaten zu kaufen. Wenn die Bundesregierung ihren derzeitigen Kurs beibehält, könnten Zahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe erforderlich sein, die aus dem Haushalt finanziert werden müssten. Für den Fall, dass Deutschland die Zielvorgaben im LULUCF-Sektor bis 2030 verfehlt, fallen ebenfalls Ausgleichszahlungen an.

Ort:

Berlin

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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