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Kinderrechte in Deutschland: Forderungen nach mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen





Deutsches Kinderhilfswerk: Verbesserung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland gefordert

Deutsches Kinderhilfswerk: Verbesserung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland gefordert

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine neue Studie veröffentlicht, die aufzeigt, dass es in Deutschland weiterhin Mängel bei den Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche gibt. Die Kinderrechtsorganisation fordert daher einen Ausbau der Beteiligungsrechte auf allen föderalen Ebenen. Die Ergebnisse der Studie basieren auf dem Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates und benennen bestehende Handlungsbedarfe.

In der Studie wird betont, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, eine Selbstverständlichkeit werden sollte. Um dies zu erreichen, empfiehlt das Deutsche Kinderhilfswerk die Verankerung von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer. Zudem sollen bestehende Beteiligungsrechte in Fachgesetzen ausgebaut und beteiligungsfördernde Strukturen flächendeckend geschaffen werden. Die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten sowie die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung sind weitere Forderungen des Kinderhilfswerks.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks, betont die Bedeutung früher Beteiligungserfahrungen für die soziale Kompetenzentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig leistet die Beteiligung von Kindern einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Dennoch haben Kinder und Jugendliche bisher zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern und sich aktiv einzubringen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher eine systematische Erweiterung und strukturelle Verankerung von verbindlichen Beteiligungsrechten. Dazu gehört auch die Prüfung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einzufordern.

Die Studie des Deutschen Kinderhilfswerks basiert auf dem CPAT des Europarates, einem Instrument zur Messung von Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen. Dabei werden sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren berücksichtigt, um einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Artikels 12 der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu geben. Die Ergebnisse der Studie wurden durch Recherchen, Gesetzesanalysen und Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen ermittelt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bund, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf, umgehend Maßnahmen zur Verbesserung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Neben der verbindlichen Festlegung der Beteiligungsrechte in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen sollten auch Beteiligungskonzepte für Kommunen, Jugend- und Bildungseinrichtungen zum Standard werden. Zudem ist eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen erforderlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zudem für eine Absenkung des Wahlalters in Bund und Ländern.

Die vollständige Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ steht kostenfrei auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerks zur Verfügung. Das Deutsche Kinderhilfswerk wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie.


NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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