In Hamburg wird ein Verbot von Gesichtsverhüllung im Unterricht diskutiert. Die PIRATEN unterstützen den Protest und senden E-Mails an die Mehrheitsfraktionen. Laut Koalitionsvertrag lehnt die Koalitionspartner eine Gesichtsverhüllung in öffentlichen Funktionen ab. Allerdings werden im vorgestellten Entwurf Ausnahmen für medizinische Masken und genehmigte Ausnahmen enthalten. Die Piratenpartei Hamburg kritisiert dieses Vorhaben und verweist auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Sie sehen die Möglichkeit, dass das Verhüllungsverbot Mobbing gegen maskentragende Schülerinnen und Schüler fördern könnte, wenn keine schweren Erkrankungen vorliegen. Die AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland kontaktiert die Fraktionen von Die Grüne HH und die Fraktion SPD HH per E-Mail, um auf mögliche Grundrechtswidrigkeit hinzuweisen und eine Stellungnahme zu erbitten. Der geplante Gesetzesentwurf in Hamburg, der ein Verbot von Gesichtsverhüllung im Unterricht vorsieht, hat lokale Auswirkungen auf das Bildungssystem. Das Tragen von Masken zum Schutz vor infektiösen Aerosolen soll nicht durch interpretierbare Rechtsnormen behindert werden. Laut dem Koalitionsvertrag der Hamburger Regierungsparteien wird eine Gesichtsverhüllung in relevanten, sensiblen öffentlichen Funktionen oder öffentlichen Institutionen abgelehnt. Dies betrifft auch den Schulunterricht. Allerdings wird in dem vorgestellten Gesetzesentwurf eine Ausnahme für das Tragen von medizinischen Masken im begründeten Einzelfall ermöglicht. Zudem können von der Schulleitung genehmigte Ausnahmen aus schulischen oder gesundheitlichen Gründen oder bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall gewährt werden. Die Präsenzpflicht für Schulunterricht verpflichtet Schülerinnen und Schüler jedoch nicht dazu, vermeidbare Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus Typ 1 in Kauf nehmen zu müssen. Die Piratenpartei Hamburg kritisiert das Vorhaben scharf. Sie werfen der Regierung vor, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu ignorieren. Sie fordern, dass das Vorliegen einer schweren, langzeitschädigenden und hoch ansteckenden Erkrankung in der Atemluft als ausreichende Begründung für das Tragen einer Maske anerkannt werden sollte. Sie betonen, dass es sich nicht um eine harmlose Grippe handelt. Die AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland ergänzt, dass die Behauptung im Gesetzesentwurf, dass die Grundrechtspositionen der Schülerinnen und Schüler im angemessenen Ausgleich mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates stehen, haltlos sei. Sie argumentieren, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ignoriert wurde und dass das Verhüllungsverbot dazu führen könnte, dass Mobbing gegen maskentragende Schülerinnen und Schüler weiterhin toleriert wird, wenn keine schweren Erkrankungen vorliegen. Die Sprecherin der AG Gesundheit + Pflege, Jeanine Brinks, kündigte an, dass die Fraktionen Die Grüne HH und die Fraktion SPD HH per E-Mail kontaktiert werden, um auf die mögliche Grundrechtswidrigkeit des Gesetzes hinzuweisen. Sie verweisen auf eine bereits erfolgte E-Mail eines Rechtsanwalts und bitten um eine Stellungnahme. In Bezug auf das Thema könnten historische Fakten über die Entwicklung der Schulpflicht und die Regulierung von Kleidung in Schulen von Interesse sein. Auch eine Tabelle mit Informationen über ähnliche Verbote in anderen Bundesländern könnte relevant sein, um einen Vergleich zu ermöglichen. | Bundesland | Verbot von Gesichtsverhüllung im Unterricht | |:---------:|:----------------------------------------:| | Hamburg | geplant | | Berlin | nicht geplant | | Bayern | bereits verboten | | Sachsen | nicht geplant | | ... | ... | Diese Tabelle könnte eine Übersicht über den Stand der Gesetzgebung in Bezug auf das Verbot von Gesichtsverhüllung im Unterricht in verschiedenen Bundesländern bieten.
Quelle: Piratenpartei Deutschland / ots
Quelle: Piratenpartei Deutschland / ots