Der Berliner Senat plant, die Gehälter des verbeamteten Landespersonals auf das Niveau des Bundes anzuheben. Für die Tarifbeschäftigten des Landes ist eine solche Anhebung jedoch nicht vorgesehen. Dies geht aus einer Antwort der Finanzverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Julia Schneider hervor. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, das Land Berlin als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren, da es in ständiger Konkurrenz zum Bund steht. Die Landesbeschäftigten werden dringend benötigt, da bereits jetzt über 7000 Stellen in der Verwaltung unbesetzt sind und in den nächsten Jahren viele Fachkräfte in den Ruhestand gehen werden.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bekräftigt, dass die Bezahlung der Berliner Beschäftigten im öffentlichen Dienst schrittweise angehoben wird, bis sie das Niveau des Bundes erreicht. Es ist auch erforderlich, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Die Antwort der Finanzverwaltung zeigt, dass die geplante Anhebung anscheinend nur für die Beamten des Landes Berlin vorgesehen ist. Eine Änderung für die übrigen Landesbeschäftigten ist offenbar nicht geplant.
Laut Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg sind nur 28,7 Prozent der Landesbeschäftigten in Berlin Beamte. Dies bedeutet, dass nur knapp ein Drittel der Beschäftigten von der Gehaltsanhebung profitieren würde.
Julia Schneider, Sprecherin für Personal und Verwaltung der Grünen-Fraktion, kritisiert diese Ungleichbehandlung. Sie befürchtet eine Spaltung der Landesbeschäftigten in besser bezahlte Beamte und benachteiligte Tarifangestellte. Schneider weist zudem darauf hin, dass die Koalition ihre Aufgabe, die Stadt als Ganzes zu regieren, nicht gerecht wird, da sie diejenigen vergesse, die als Träger beschäftigt sind.
Die Finanzverwaltung sieht in der möglichen ungleichen Vergütung kein Problem, da die Rechtsverhältnisse der beiden Gruppen nicht vergleichbar seien. Die Definition von „Bundesgrundniveau“ beinhaltet für Beamte das Grundgehalt, die allgemeine Stellenzulage bzw. Strukturzulage und die Jahressonderzahlung. Für Tarifbeschäftigte werden das tarifvertraglich vereinbarte Tabellenentgelt und die Zulagen darunter subsumiert.
Die Anpassung der Besoldung und Versorgung der Berliner Beamten würde das Land insgesamt 56 Millionen Euro kosten. Dies ist bereits im Haushaltsplan vorgesehen.
Darüber hinaus plant Berlin nicht, aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Tdl) auszutreten.
Es besteht jedoch auch die Gefahr, dass Berlin aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen wird, da es seit 2020 einen Teil seiner öffentlichen Bediensteten mit einer Hauptstadtzulage von 150 Euro zusätzlich vergütet. Mit dieser Zulage will Berlin den Landesdienst attraktiver machen. Die TdL hat bereits beschlossen, dass das Land die Tarifgemeinschaft verlassen muss, wenn es diese Zulage auch über 2025 hinaus zahlt.