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Genossenschaftliche Wohnbauprojekte: Bundesländer fördern Bürger mit Darlehen und Vorteilen

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Städten, ist hoch. Eine Alternative zu teuren Mieten sind Genossenschaftswohnungen, deren Mieten in der Regel unter dem Marktniveau liegen. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen unterstützen den Neubau, Umbau und die Modernisierung von genossenschaftlichem Wohnraum finanziell. Darüber hinaus bieten auch andere Bundesländer, wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, zinsgünstige Darlehen für geförderten Wohnraum an.

Zum Beispiel unterstützt das Land NRW den Neubau von gefördertem Wohnraum mit einem Grunddarlehen von bis zu 3.490 Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich gibt es ein Zusatzdarlehen von 60.000 Euro pro Wohneinheit für neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften. Die Investitionsbank Berlin bietet ein zinsloses Darlehen von bis zu 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für den Kauf von Gebäuden durch bestehende Wohnungsbaugenossenschaften an.

Darüber hinaus können Wohnungsgenossenschaften auch Förderungen für den Umbau und die Modernisierung von bestehenden Wohnungen erhalten. Detaillierte Informationen zu den wichtigsten Förderungen im Bereich Neubau, Modernisierung und Umbau gibt es auf der Website des Genoverbandes.

Bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft wird ebenfalls Unterstützung angeboten. Genossenschaftsgründer können sich von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden wie dem Genoverband beraten lassen. Zudem können Wohnungsgenossenschaften von verschiedenen Vorteilen profitieren, wie einem leichteren Zugang zu Grundstücken bei kommunaler Vergabe, leichterer Eigenkapitalbeschaffung durch Aufteilung auf die Mitglieder, Mieten unterhalb der Vergleichsmiete, lebenslanges Wohnrecht und keine Kündigungen wegen Eigenbedarf, Gleichberechtigung und Stimmrecht für alle Mitglieder sowie der Möglichkeit, Dividenden auszuschütten.

Interessierte können sich bei Dr. Thorsten Möller, Gründungsberater des Genoverbandes, über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren. Es besteht die Möglichkeit, ihn telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Weitere Informationen sowie Grafiken zu den Förderungen können der Anlage der Pressemitteilung entnommen werden.

Tabelle: Förderungen von Bundesländern für genossenschaftliches Wohnen

| Bundesland | Förderung | Höhe |
|————|———–|——|
| NRW | Neubau | bis zu 3.490 Euro pro Quadratmeter |
| NRW | Zusatzdarlehen für neu gegründete Genossenschaften | 60.000 Euro pro Wohneinheit |
| Berlin | Kauf von Gebäuden durch bestehende Genossenschaften | bis zu 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche |
| … | … | … |

Quelle: Pressemitteilung des Genoverbandes e.V.



Quelle: Genoverband e. V. / ots

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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