Geldstrafe für Unfall: Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt Eine tragische Verkehrsunfallgeschichte hat nun ihr rechtliches Ende gefunden: Eine 84-jährige Berlinerin wurde zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt, nachdem sie vor rund einem Jahr in einen tödlichen Unfall verwickelt war. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Seniorin am Montag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Der Unfall ereignete sich in Berlin-Hermsdorf, als die damals 83-Jährige einen Bahnhofsvorplatz passierte und dabei eine Parkbank mitriss, auf der zwei Frauen saßen. Eine 73-jährige Frau verstarb wenige Tage später im Krankenhaus. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte auf einer Strecke von 70 Metern nicht rechtzeitig gebremst habe. In seinem Urteil bezeichnete es das Geschehen als ein Augenblicksversagen. Die Angeklagte erklärte während des Prozesses, dass sie am 8. Juli des betreffenden Jahres gegen 13.45 Uhr in ihr Auto gestiegen sei, nachdem sie Einkäufe erledigt hatte. Beim Starten des Autos habe dieses unerwartet beschleunigt. Die Seniorin gab an, keine Erklärung dafür zu haben. Sie bedauere den Unfall zutiefst und sei seitdem nie wieder Auto gefahren. Freiwillig habe sie ihre Fahrerlaubnis abgegeben. Während der Verhandlung äußerten sowohl ein Gutachter der Verteidigung als auch ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Unfallsachverständiger ihre Meinungen zur Ursache des Unglücks. Der Gutachter der Verteidigung vermutete einen technischen Defekt als Auslöser für die Beschleunigung. Demgegenüber konnte der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige keine solchen Fehler feststellen. Laut Letzterem hätte ein Bremsmanöver den Unfall verhindern können. Die Reaktionszeit betrage in solchen Fällen etwa acht bis neun Sekunden, basierend auf einer vermuteten Geschwindigkeit von etwa 40 Stundenkilometern, mit der das Auto unterwegs war. Der Richter entschied sich letztendlich für eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro, wie es der Staatsanwalt beantragt hatte. Er betonte, dass es unabhängig vom Alter eines Fahrers reiche, eine Sekunde lang nicht aufzupassen. In diesem Fall habe die Angeklagte acht bis neun Sekunden lang nicht optimal reagiert. Der Richter stellte außerdem klar, dass das Bremsen auf der Strecke möglich gewesen wäre. Er betonte, dass jeder, der sich in ein Kraftfahrzeug setzt, dieses beherrschen müsse. Der Verteidiger hatte für den Fall eines Schuldspruchs eine mildere Geldstrafe beantragt.
NAG Redaktion
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