Der ehemalige Filialleiter eines Supermarktes in Berlin steht unter Anklage. Ihm wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von fast zwei Jahren Bargeldeinnahmen, die er zur Bank bringen sollte, für sich selbst behalten zu haben. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte am Montag die Erhebung der Anklage wegen Untreue gegen den 34-jährigen Mann.
Der Filialleiter war dafür verantwortlich, die Tageseinnahmen des Supermarktes in spezielle Safebags zu verpacken und sie anschließend zur Bank zu bringen, um das Geld auf das Konto des Supermarktes einzuzahlen. Allerdings soll er zwischen Januar 2020 und Dezember 2021 insgesamt 66 dieser Safebags nicht zur Bank gebracht und stattdessen für sich selbst behalten haben. Dadurch konnte er sich knapp 135.000 Euro aneignen.
Die Straftat blieb über einen längeren Zeitraum unentdeckt, jedoch wurde der Fall schließlich aufgedeckt. Der ehemalige Filialleiter muss sich nun wegen Untreue verantworten. Das Strafgesetzbuch sieht für eine solche Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft betont, dass es sich bei diesen Vorwürfen um schwere Straftaten handelt und sie entschieden gegen solche Verstöße vorgehen. Untreue ist ein Vertrauensbruch und führt zu erheblichem finanziellen Schaden für das betroffene Unternehmen.
Für den Angeklagten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, bis seine Schuld vor Gericht zweifelsfrei festgestellt ist. Der Prozess wird zeigen, ob die Vorwürfe gegen den ehemaligen Filialleiter zutreffen und welche Konsequenzen auf ihn zukommen werden.