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Europäischer AI Act: TÜV-Verband begrüßt Regelung und fordert klare Umsetzung


EU AI Act tritt in Kraft: TÜV AI.Lab bietet Compliance-Check für Künstliche Intelligenz an

In einer bahnbrechenden Entscheidung ist der europäische AI Act in Kraft getreten und bringt neue Regelungen für Künstliche Intelligenz (KI) mit sich. Der TÜV-Verband begrüßt die Einführung dieser Vorschriften und fordert eine schnelle Klärung bestehender Umsetzungsfragen. Um Unternehmen bei der Einhaltung der neuen Richtlinien zu unterstützen, hat das TÜV AI.Lab ein kostenloses Online-Tool entwickelt, das eine Risikoklassifizierung von KI-Systemen und -Modellen ermöglicht.

Der AI Act bietet eine historische Chance, die negativen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz einzudämmen und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Er schafft einen globalen Rahmen für sichere und vertrauenswürdige KI und kann dazu beitragen, dass Europa zum führenden Markt für sichere KI wird. „Es ist wichtig, die Umsetzung des AI Acts effizient und unbürokratisch zu gestalten. Unabhängige Einrichtungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, nicht nur bei der Durchsetzung der verbindlichen Anforderungen, sondern auch auf dem freiwilligen KI-Prüfmarkt“, erklärt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Gestaffelte Übergangsfristen für KI-Systeme

Der EU AI Act tritt am 1. August 2024 mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft. Sechs Monate nach Inkrafttreten werden KI-Systeme, die manipulative oder täuschende Techniken verwenden, verboten. Ab dem 1. August 2025 gelten Verhaltenskodizes für bestimmte Allzweck-KI-Modelle. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nationale Behörden zur Marktüberwachung benennen. Ab August 2026 sind verpflichtende Prüfungen für KI-Systeme in Hochrisikobereichen wie Kreditvergabe, Personalwesen und Strafverfolgung erforderlich. Diese Prüfungen betreffen KI-Entwickler, KI-Anbieter und Betreiber von risikoreichen KI-Systemen. Ab 2027 gelten die Anforderungen für KI in Produkten, die einer Drittprüfung unterliegen. „Die Prüfung von KI-Systemen schafft Vertrauen und ist bereits heute ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen sollten sich jetzt mit den Anforderungen vertraut machen, insbesondere in Bezug auf die Übergangsfristen. Es ist wichtig, abzuschätzen, wie und wo der AI Act ihre Aktivitäten betrifft“, betont Bühler.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Eine einheitliche Interpretation und konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes sind entscheidend für die Wirksamkeit des AI Acts. Es liegt nun in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die Umsetzung effizient und unbürokratisch voranzutreiben. Klar definierte Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind notwendig, um die Vorschriften in der Praxis umzusetzen. Umsetzungsleitfäden zur Einordnung von hochriskanten KI-Systemen sollten schnellstmöglich vom AI Office (Europäisches KI-Büro) veröffentlicht werden, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rechtssicherheit zu bieten. Außerdem ist es wichtig, die Entwicklung neuer KI-Risiken und systemischer Risiken bei leistungsstarken Allzweck-KI-Modellen im Auge zu behalten und den Aufbau eines systematischen KI-Schadensberichtssystems voranzutreiben.

TÜV AI.Lab Risk Navigator für Compliance-Check

Das „TÜV AI.Lab“, ein Joint Venture der TÜV-Unternehmen, hat den AI Act Risk Navigator entwickelt, ein kostenloses Online-Tool zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen. Das Tool ermöglicht Unternehmen zu verstehen, ob und wie sie vom AI Act betroffen sind. „Unser Ziel ist es, Klarheit über die Auswirkungen der KI-Verordnung zu schaffen, sodass Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten können. Wenn wir von Anfang an Qualität in Künstlicher Intelligenz berücksichtigen, kann vertrauenswürdige KI zu einem europäischen Alleinstellungsmerkmal werden“, erklärt Franziska Weindauer, Geschäftsführerin des TÜV AI.Lab. Der AI Act Risk Navigator hilft dabei, KI-Systeme gemäß den Risikoklassen des AI Acts zu klassifizieren und transparente Informationen über die geltenden Anforderungen bereitzustellen.

Anforderungen je nach Risikoklassifizierung

Der EU AI Act unterteilt KI-Anwendungen in vier Risikoklassen mit unterschiedlichen Anforderungen. Systeme mit hohem Risiko, die beispielsweise in der Medizin, kritischen Infrastrukturen oder im Personalmanagement eingesetzt werden, müssen strenge Vorschriften zur Transparenz, Sicherheit und Aufsicht erfüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Systeme mit begrenztem Risiko, wie Chatbots, müssen nur Transparenzanforderungen erfüllen, während Systeme mit minimalem Risiko, wie einfache Videospiele, nicht reguliert werden. Die risikobasierte Klassifizierung stellt sicher, dass der Einsatz von KI sicher und vertrauenswürdig ist und gleichzeitig die Innovationskraft und Marktdurchdringung der Technologie gefördert wird.

Um herauszufinden, ob und wie Ihr Unternehmen vom AI Act betroffen ist, können Sie den AI Act Risk Navigator unter www.tuev-risk-navigator.ai abrufen.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und setzen uns für technische und digitale Sicherheit sowie Nachhaltigkeit ein. Unsere Mitglieder arbeiten nach allgemeingültigen Standards und führen unabhängige Prüfungen durch, um das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu gewährleisten. Wir engagieren uns in regelmäßigem Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbrauchern, um Vertrauen in die digitale Welt aufzubauen und unsere Lebensgrundlagen zu schützen.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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