Berlin - Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin konnte erneut kein beschleunigtes Verfahren im Zusammenhang mit einer Straßenblockade der Klimagruppe "Letzte Generation" durchführen. In diesem Fall wurde das Verfahren gegen eine 22-jährige Studentin wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ausgesetzt. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass es an einer klaren Beweislage fehle und die Vorwürfe zu einem späteren Zeitpunkt in einem Normalverfahren überprüft werden. Bereits vor drei Wochen musste eine Verhandlung im beschleunigten Verfahren abgebrochen werden, da die Voraussetzungen nicht gegeben waren. Ein 35-jähriger Mann, der sich wegen Nötigung verantworten musste, schwieg während des Prozesses. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass weitere Zeugen befragt werden müssten, um unter anderem die Dauer und die Verkehrsumleitung des Straßenblocks zu klären. Im Fall der 22-jährigen Studentin, die im Dezember letzten Jahres an einer Straßenblockade in Berlin-Mitte teilgenommen und ihre Hand an die Fahrbahn geklebt haben soll, wurde ebenfalls kein Geständnis abgelegt. Die Befragung von drei Zeugen und ein Video der Polizei reichten nicht aus, um die Staumenge sicher festzustellen. Der Verteidiger beantragte zu Beginn des Prozesses eine Verhandlung im Normalverfahren. Ein beschleunigtes Verfahren eignet sich für Strafverfahren, bei denen die Beweislage unkompliziert ist und die Beschuldigten geständig sind. Es gibt vereinfachte Regelungen für die Beweisaufnahme. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Mitte Juni etwa 25 Anträge für ein beschleunigtes Verfahren gegen Klimaaktivisten beim Amtsgericht Tiergarten gestellt. Aktuell bearbeiten zwei Juristen im Kriminalgericht Moabit diese Anträge. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht ausreicht, können bis zu fünf Richter eingesetzt werden. Bis Mitte Juni hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt 2146 Verfahren gegen Klimademonstranten vorliegen.
NAG Redaktion
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