Neues Verbot für NDR-Podcast „Rammstein – Row Zero“ nach einstweiliger Verfügung von Till Lindemanns Anwalt
Der NDR und die Süddeutsche Zeitung haben am 15. Mai 2024 den vierteiligen Podcast „Rammstein – Row Zero“ veröffentlicht. Nach einer längeren Unterbrechung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen wurde nunmehr für Till Lindemann eine einstweilige Verfügung erwirkt, die seine Persönlichkeitsrechte schützt.
Das Landgericht Hamburg hat dem NDR durch die Verfügung vom 24. Juli 2024 (AZ 324 O 307/24) untersagt, in Folge 2 des Podcasts den Verdacht zu äußern, dass Till Lindemann sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen habe. Zudem wurde eine falsche Eindruckserweckung verboten.
Nachdem dem NDR bereits Teile seiner Berichterstattung vom 2. Juni und 17. Juli 2023 untersagt wurden, kommt es erneut zu einer unrechtmäßigen Verdachtsberichterstattung zu Lasten des Musikers. Sollte der Sender die betroffene Podcast-Folge erneut veröffentlichen wollen, wird er wesentliche inhaltliche Änderungen vornehmen müssen. Weitere Verfahren bezüglich der Folgen 1, 3 und 4 sind beim Landgericht Hamburg anhängig.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet einen weiteren Rückschlag für den Podcast „Rammstein – Row Zero“. Die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten stehen im Vordergrund.
Till Lindemann, bekannt als Frontmann der Band Rammstein, hat mit der einstweiligen Verfügung ein wichtiges Zeichen gesetzt. Prominente Persönlichkeiten sollten vor unwahren Behauptungen und der Verletzung ihrer Privatsphäre geschützt werden.
Der Podcast „Rammstein – Row Zero“ ist Teil eines breiteren Trends, bei dem Medien versuchen, Einblicke in das Privatleben von Berühmtheiten zu gewinnen und dabei oft rechtliche Grenzen überschreiten. Die gerichtliche Verfügung zeigt, dass solche Verstöße nicht toleriert werden und Sanktionen nach sich ziehen.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zugunsten von Till Lindemann ist ein bedeutender Schritt für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf Podcasts und ähnliche Medienformate. Es verdeutlicht auch die Verantwortung der Medien, Nachrichten und Informationen korrekt und verantwortungsbewusst zu präsentieren.
Das Urteil stellt klar, dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden dürfen, auch nicht im Rahmen von journalistischer Berichterstattung. Durch die gerichtliche Entscheidung wird möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen, der die Medien dazu zwingt, bei der Veröffentlichung von sensiblen Informationen mehr Vorsicht walten zu lassen.
Till Lindemanns Anwalt Simon Bergmann hat sich erfolgreich für den Schutz seines Mandanten eingesetzt. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre von Prominenten.
Das Verbot der Veröffentlichung der zweiten Podcast-Folge von „Rammstein – Row Zero“ ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Privatsphäre von Persönlichkeiten zu wahren und die Verbreitung falscher Behauptungen zu verhindern.
Berlin, den 26. Juli 2024
Simon Bergmann
Rechtsanwalt