Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Aldi Nord: Discounter muss Elektroschrott zurücknehmen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Köln hat den Discounter Aldi SE & Co. KG (Aldi Nord) (Aktenzeichen 84 O 124/23) dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen – wie es das Gesetz seit fast zwei Jahren vorschreibt.
Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung des Landgerichts Köln in der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Aldi Nord stärkt den Umwelt- und Verbraucherschutz. Das Gericht hat festgestellt, dass Aldi Nord Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen muss, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Durch die rechtskräftige Urteilsverkündung wird der Discounter gezwungen, sich an die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung zu halten. Diese Entscheidung trägt dazu bei, dass wertvolle Rohstoffe nicht verloren gehen und die Umwelt nicht durch Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher gefährdet wird.
Wer war involviert?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Klage gegen Aldi SE & Co. KG (Aldi Nord) eingereicht. Das Landgericht Köln hat das Urteil gefällt.
Wo hat es stattgefunden?
Das Urteil wurde vom Landgericht Köln gefällt.
Wann hat es stattgefunden?
Das Urteil wurde am [Add date] verkündet.
Die involvierte Aldi-Mitarbeiterin gab vor Gericht an, dass sie keine Kenntnis von einer gesetzlichen Rücknahmepflicht zu Elektroschrott hatte und nicht darauf geschult wurde.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, äußerte sich zu dem Urteil: „Wenn Elektroschrott falsch entsorgt wird, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und die enthaltenen Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher gefährden die Umwelt. Umso verantwortungsloser ist es, dass Aldi Nord erst durch unsere Klage dazu gezwungen werden musste, sich an die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung zu halten. Dass die involvierte Aldi-Mitarbeiterin keine Kenntnis von einer Rücknahme von Elektroschrott hatte, lässt tief blicken und ist symptomatisch für die Verweigerungshaltung großer Supermärkte. Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. Solange die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht konsequent kontrollieren, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine kundenfreundliche Rücknahme von Elektroschrott. Dazu gehören professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich oder eine schnelle persönliche Abgabe bei den Mitarbeitenden. Zudem ist ausreichend geschultes Personal erforderlich, um Fehleinwürfe und lange Wartezeiten zu verhindern.
Hintergrund:
Seit dem 1. Juli 2022 sind Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern gesetzlich verpflichtet, Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Dies betrifft die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe. Kleinere Altgeräte unter 25 cm können einfach abgegeben werden, während größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurückgenommen werden müssen.
Weitere Informationen zur Entsorgung alter Elektrogeräte finden Sie unter diesem Link.