Geflügelpest in Berlin: Zwei Fälle nachgewiesen Die hoch pathogene Geflügelpest ist erneut in Berlin aufgetreten. Zwei Fälle wurden bereits registriert, was den Senat dazu veranlasst, eine Warnung auszusprechen. Bei den betroffenen Tieren handelt es sich um einen Habicht aus Treptow-Köpenick und einen Wanderfalken aus Steglitz-Zehlendorf. Der Habicht wurde zuvor in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin behandelt. Am Donnerstag wurde der Bestätigungsnachweis des hoch gefährlichen Virussubtyps H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut erhalten. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gab bekannt, dass das Virus vom Subtyp H5N1 in diesem Sommer bereits mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt wurde. Bereits im November 2022 trat die Geflügelpest bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Anfang des Jahres wurden ein Schwan und drei Möwen damit infiziert. Als Reaktion darauf wurde der Zoologische Garten zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Auch im Winter 2021/2022 waren Wildvögel in Berlin betroffen. Es ist bekannt, dass die Geflügelpest in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen und zu Erkrankungen führen kann. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde jedoch bisher nicht nachgewiesen. Auch einige Säugetierarten waren von der Krankheit betroffen. Die Senatsverwaltung warnt die Bevölkerung und bittet darum, tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörden des Bezirks zu melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Es sollte jedoch beachtet werden, dass kranke oder verendete Tiere auf keinen Fall angefasst werden sollten. Das Sammeln von Federn wird ebenfalls nicht empfohlen. Im Gegensatz zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als weniger anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Tiere nun besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Es wird empfohlen, Futter, Einstreu und Tränke für Wildvögel unzugänglich zu machen. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Darüber hinaus sollte ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ebenfalls bei den Behörden gemeldet werden. Es ist wichtig, die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit und Mitwirkung gebeten, um die Kontrolle über die Situation zu behalten.
NAG Redaktion
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