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CDU fordert Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige

Ohne Debatte passierte der Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), "Fachkräfteeinwanderung durch Zeitarbeit aus Drittstaaten ermöglichen", die Abstimmung beim 36. Bundesparteitag der CDU in Berlin. Die Christdemokraten fordern demnach, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige abzuschaffen. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbiete Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Der Bundesagentur für Arbeit sei es untersagt, der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung zuzustimmen. Dieses Zustimmungsverbot solle nun ersatzlos gestrichen werden.

Laut dem Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP), Florian Swyter, begrüßt der Verband die zunehmende Einsicht der Unsinnigkeit dieses Verbots. Es reift mittlerweile die Erkenntnis, dass der deutschen Wirtschaft mit Verboten und Einschränkungen bei der Fachkräfteeinwanderung nicht geholfen ist. Die FDP habe bereits beschlossen, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige aufzuheben. Nun schließt sich auch die CDU an und betont, dass mit diesem Geschäftsmodell besonders große Expertise bei der Integration von Ausländern verbunden sei. Eine Beschäftigung in der Zeitarbeit müsse bei der Arbeitsmigration ermöglicht werden, damit die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften für Unternehmen erleichtert werde. Der GVP fordert, dass den Worten nun auch Taten folgen.

Die aktuelle Rechtslage für die Zeitarbeit besagt, dass die Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern dem Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit unterliegt. Die Behörde prüft, ob dem Zugang des Ausländers auf dem deutschen Arbeitsmarkt Hinderungsgründe im Wege stehen. Im Fall der Zeitarbeit hat die Bundesagentur für Arbeit jedoch keinerlei Ermessensspielraum. Will ein Ausländer aus einem Drittstaat in Deutschland arbeiten und legt für den Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen vor, wird er diesen Aufenthaltstitel nicht erhalten.

Siehe auch  Telekom dementiert AfD-Aussage zu NS-Parole

Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) entstand Anfang Dezember 2023 durch die Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Mit 5.600 Mitgliedsunternehmen verfügt der Verband über jahrzehntelange Erfahrung in der Interessenvertretung der Branche und ist das Sprachrohr für die Personaldienstleister in ihrer ganzen Vielfalt.

Tabelle:
Rechtslage für Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige
| Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit | Ja |
| Ermessensspielraum der Bundesagentur für Arbeit bei Zeitarbeit | Nein |
| Beschäftigung in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige erlaubt | Nein |

Die Diskussion um die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit ist nicht neu. In den vergangenen Jahren hat sich auch die FDP für eine Aufhebung des Beschäftigungsverbots ausgesprochen. Die CDU schließt sich nun dieser Position an und betont die Bedeutung der Zeitarbeit für die Integration von Ausländern. Experten sind sich einig, dass qualifizierte Zuwanderung für die Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland unverzichtbar ist. Der GVP fordert daher, dass den Worten der Politik jetzt auch Taten folgen und die Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige ermöglicht wird.

Der GVP, der aus der Verschmelzung des BAP und des iGZ hervorgegangen ist, vertritt die Interessen der 5.600 Mitgliedsunternehmen der Personaldienstleistungsbranche. Mit jahrzehntelanger Erfahrung setzt sich der Verband für die Belange der Branche ein.



Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) / ots

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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