Carsten Linnemann, der neue CDU-Generalsekretär, möchte das Profil der Union schärfen und setzt dabei auf mehr Law and Order. Insbesondere möchte er gegen Gewalttäter in Freibädern vorgehen und fordert daher Schnellverfahren, um diese noch am selben Tag aburteilen zu können. Linnemann ist der Meinung, dass das Justizsystem entsprechend organisiert werden müsse, um eine schnelle Bestrafung von Gewalttaten zu gewährleisten. Er betont, dass der starke Rechtsstaat nur mit Abschreckung funktioniert und fordert daher die vollständige Ausnutzung des Strafmaßes, einschließlich Haftstrafen. Der CDU-Politiker bezeichnet das derzeitige Geschehen in den Freibädern als "schlicht unsozial". Familien, die sich keinen Urlaub oder eigenen Pool leisten können, müssen laut Linnemann mit ansehen, wie junge Männer, oft mit Migrationshintergrund, gewalttätig werden. Er kritisiert den Staat dafür, dass er tatenlos zuschaue. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Grünen widersprechen Linnemanns Forderungen. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Sonja Eichwede, bezeichnet den Vorschlag als populistisch und verkennt die rechtsstaatlichen Grundsätze. Auch Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sieht in dem Vorstoß Populismus. Er betont, dass Strafen allein nicht abschreckend wirken und fordert stattdessen mehr Prävention und Sozialarbeit. Auch der Deutsche Richterbund und die Berliner Justizverwaltung reagieren skeptisch auf die Vorschläge von Linnemann. Der Richterbund betont, dass Politiker nicht nur Sonntags für einen starken Rechtsstaat plädieren sollten, sondern die Justiz auch besser ausstatten müssen. Die Justizverwaltung weist darauf hin, dass beschleunigte Verfahren nur bei einfachen Sachverhalten mit eindeutiger Beweislage angewendet werden können. Der Verein Berliner Strafverteidiger*innen bezeichnet den Vorschlag von Linnemann als populistisch und dumm. Er ist der Meinung, dass ein besonderes Strafgericht verfassungsrechtlich fragwürdig und praktisch undurchführbar wäre. Zudem könne bei einem Schnellverfahren keine angemessene anwaltliche Verteidigung gewährleistet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Vorschlag von Carsten Linnemann in Bezug auf Gewalttaten in Freibädern entwickelt und ob sich dafür eine politische Mehrheit findet.
NAG Redaktion
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