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Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich erneut mit Pannenwahl in Berlin: CDU und CSU fordern weitere Wiederholung der Bundestagswahl

Berliner Pannenwahl: Verfassungsgericht beschäftigt sich mit Bundestagswahl

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich erneut mit den Pannen bei der Berliner Wahl im September 2021 auseinander. Diesmal geht es jedoch nicht um die Abgeordnetenhauswahl, sondern um die zeitgleich stattfindende Bundestagswahl. Der Bundestag hatte beschlossen, die Bundestagswahl in einigen Berliner Abstimmungsbezirken wiederholen zu lassen, doch CDU und CSU sind mit dieser Entscheidung nicht zufrieden.

Bei der Bundestagswahl kam es in vielen Berliner Stimmlokalen zu organisatorischen Mängeln, wie etwa fehlenden oder falschen Stimmzetteln und langen Warteschlangen. Insgesamt gab es mehr als 1700 Einsprüche gegen die Wahl, nach denen der Bundestag im November 2021 mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Teilwiederholung beschloss.

Der Beschluss erklärte die Bundestagswahl in 431 Wahlbezirken Berlins für ungültig, was etwa einem Fünftel aller Wahlbezirke entspricht. Die übrigen Einsprüche waren erfolglos. Daraufhin reichte die Bundestagsfraktion von CDU und CSU eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Sie betrachtet den Beschluss des Bundestags als rechtswidrig und fordert, dass die Wahl in sechs kompletten Wahlkreisen für ungültig erklärt wird, was der Hälfte aller Wahlkreise in Berlin entspricht. Außerdem geht es ihr um Fragen zur Wertung der Erststimmenwahl, die über Direktmandate entscheidet.

Patrick Schnieder, der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, beklagte einen erheblichen Vertrauensverlust in die Legitimität der Wahl aufgrund des Chaos bei der Bundestagswahl in Berlin. Er kritisiert, dass der Umfang der Wahlwiederholung, wie von der Ampel-Mehrheit festgelegt, dem systemischen Versagen bei der Organisation und Durchführung der Wahl nicht gerecht wird.

Der Bundestag hatte am 10. November 2022 auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, die Wahl lediglich teilweise zu wiederholen. Davon betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Schneider sieht darin eine Kleinschätzung des Wahlfiaskos aus parteitaktischen Erwägungen seitens der Ampel-Koalition. Dies hätte das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zusätzlich geschmälert.

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Das Bundesverfassungsgericht will sich in der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag und Mittwoch mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung befassen, darunter auch die Frage nach der Mandatsrelevanz, also ob die Fehler Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag gehabt haben könnten.

Bereits mit der Berliner Abgeordnetenhauswahl hatte sich das Bundesverfassungsgericht befasst. Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof im November die komplette Wiederholung angeordnet hatte, lehnte das Bundesverfassungsgericht Ende Januar einen Eilantrag dagegen ab. Die Abgeordnetenhauswahl wurde daraufhin im Februar wiederholt.

Auch die AfD-Fraktion hat eine Beschwerde gegen die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Karlsruhe eingereicht, über die jedoch an diesem Dienstag und Mittwoch nicht verhandelt wird. Die Beschwerde befindet sich noch in Bearbeitung. Insgesamt sind bis Ende Juni 62 Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Bundestagswahl 2021 beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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