Bundestagswahl von 2021 in Berlin könnte wiederholt werden
Das Bundesverfassungsgericht wird ab Dienstag darüber beraten, ob die Bundestagswahl von 2021 in Berlin wiederholt werden muss. Deutschlands oberste Richter werden im Sitzungssaal in Karlsruhe zusammenkommen, um über die „Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022“ zu verhandeln.
Die CDU und CSU klagen gegen den Beschluss des Parlaments, bei dem die Wahl in 431 Wahlbezirken wiederholt werden sollte. Die Union ist der Ansicht, dass dies angesichts der zahlreichen Pannen bei der Wahl viel zu wenig ist. Sie fordert eine Wiederholung in mindestens 1200 Wahlbezirken. Die AfD teilt diese Ansicht, da bei der Bundestagswahl die gleichen Fehler wie bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirks-Parlamenten gemacht worden seien.
Das Bundesverfassungsgericht könnte theoretisch die Wahlwiederholung komplett ablehnen, doch das ist unwahrscheinlich. Die Verfassungsrichter werden sich voraussichtlich zwischen einer teilweisen oder einer kompletten Wiederholung entscheiden.
Die mündliche Verhandlung findet heute und morgen statt, und eine Entscheidung wird im September erwartet. Dies hat den Grund, dass Verfassungsrichter Peter Müller wenig später aus seinem Amt ausscheidet und noch an diesem wichtigen Urteil mitwirken möchte, wie Experten vermuten. Wenn das Urteil tatsächlich im September gefällt wird, könnte bereits im Oktober oder November eine Neuwahl stattfinden, da eine 60-Tages-Frist besteht.
Die Ampel-Regierung wird durch ein eventuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht beeinflusst, da der Abstand zu den anderen Parteien zu groß ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Linke ihren Fraktionsstatus verliert, da sie 2021 nur drei Direktmandate gewonnen hat. Wenn sie eines davon verliert, verlieren alle anderen Abgeordneten ihren Sitz (außer den zwei verbleibenden Direktmandaten).
Im Falle einer teilweisen Wiederholung der Wahl rechnen die Linken mit Kosten von 300.000 Euro, bei einer kompletten Wiederholung sogar mit 800.000 Euro. Ein Großteil dieser Kosten würde nach Lichtenberg fließen, da das Mandat von Gesine Lötzsch als stark gefährdet gilt und mit aller Kraft verteidigt werden soll. Die FDP hat nach eigenen Angaben noch keine Planung, während die Landesverbände von CDU und SPD nicht auf Anfragen von BILD geantwortet haben.
Die Bezirksämter wurden bereits über die Planung einer Wiederholungswahl informiert und die Wahllokale wurden bereits festgelegt, unter anderem in Bibliotheken. Dies bedeutet, dass im Falle einer Wahl erneut Mitarbeiter aus den Bürgerämtern abgezogen werden müssten.