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Bundesverfassungsgericht bedroht grausame Bedingungen in der Schweinehaltung: Tierschutzorganisationen appellieren an höchstes Gericht

Bundesverfassungsgericht soll Schweine nicht im Stich lassen

Am Donnerstag, dem 1. August, haben Tierschutzorganisationen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe rund 35.000 Unterschriften überreicht. Der Appell richtet sich an das höchste deutsche Gericht, die grausamen Bedingungen in der Schweinehaltung auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Unterzeichner sind besorgt darüber, dass der Berliner Senat seinen Prüfantrag zurücknehmen könnte.

Die Frage, ob das übliche System der Schweinehaltung in Deutschland mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar ist, beschäftigt Tierschützer und Experten seit langem. Vor fünf Jahren hatte das Land Berlin beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag gestellt, bestimmte Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu überprüfen. Insbesondere die lange Fixierung von Sauen in Kastenständen stand dabei im Fokus.

Der aktuelle Berliner Senat hat jedoch angekündigt, den Antrag möglicherweise zurückzunehmen, was das Verfahren gefährdet. Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, sieht das kritisch: „Der Antrag hat das Potenzial, routinemäßige Tierquälerei zu benennen und zu beenden. Wenn in der Tierhaltung gegen unsere Werte verstoßen wird, dann muss sich die Tierhaltung ändern. Den Antrag zurückzuziehen, dient weder der Gesellschaft noch den Tieren, sondern allein der Agrarlobby.“

Die Tierschutzorganisationen appellieren an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, den Antrag trotzdem zu prüfen, wenn ein „öffentliches Interesse“ an dem Sachverhalt besteht. Mehr als 35.000 Personen haben den Appell bereits unterzeichnet und ihre Unterstützung gezeigt.

Die Albert Schweitzer Stiftung hat die Unterschriften am 1. August, dem Tag, an dem vor 22 Jahren der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen wurde, dem Bundesverfassungsgericht übergeben. Die Stiftung engagiert sich gegen Massentierhaltung und setzt sich für eine vegane Lebensweise ein. Sie nutzt juristische Mittelpunkt und wirkt auf Akteure aus Wirtschaft und Politik ein, um Tierschutzstandards zu erhöhen und den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren.

Die Schweinehaltung in Deutschland steht schon lange in der Kritik. Hohe Besatzdichten, unzureichendes Beschäftigungsmaterial und die Kastenstandhaltung sind nur einige der Probleme. Tierschützer hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem ähnlichen Urteil wie bei der Käfighaltung von „Legehennen“ kommt.

Die Mindestanforderungen an die Schweinehaltung sollen zwar zukünftig reduziert werden, doch die Übergangsfristen von acht Jahren im Deckbereich und 15 Jahren im Abferkelbereich sind aus Sicht der Tierschützer zu lang.

Der Antrag betrifft auch weitere Fragen, wie die Haltung auf Vollspaltenböden oder das Abschneiden der Ringelschwänze ohne Betäubung. Die Tierschutzorganisationen fordern eine generelle Änderung der Haltungsbedingungen.

Das Bundesverfassungsgericht steht nun vor der wichtigen Entscheidung, ob es die Schweine in der Landwirtschaft im Stich lassen oder sich für den Tierschutz einsetzen will.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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