Titel: Berliner Bundestagswahl: Verfassungsgericht prüft Teilwiederholung wegen Pannen
Die Bundestagswahl in Berlin im Jahr 2021 war von schwerwiegenden Pannen geprägt, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden. Das höchste deutsche Gericht wird sich in den nächsten Tagen mit einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion befassen, um zu klären, in welchem Umfang die Abstimmung wiederholt werden muss.
Am Wahltag kam es in vielen Berliner Wahllokalen zu chaotischen Zuständen. Lange Schlangen, fehlende oder falsche Stimmzettel sowie eine Verlängerung der Öffnungszeiten waren nur einige der Probleme. Insgesamt wurden beim Bundestag 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer vom Bundeswahlleiter.
Der Bundestag beschloss daraufhin, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Von den 2.256 Wahlbezirken in Berlin sind 327 betroffen, ebenso wie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten für diesen Beschluss. Die CDU/CSU-Fraktion hingegen sieht den Beschluss als rechtswidrig an, da die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt wurde. Aus diesem Grund wandte sich die Unionsfraktion an das Verfassungsgericht.
Das Verfassungsgericht nutzt die Gelegenheit, um grundlegende Fragen der Wahlprüfung zu klären. In der zweitägigen Verhandlung werden Details wie die Ausgabe fehlerhafter Stimmzettel, Unterbrechungen der Wahlhandlung, Stimmabgaben nach 18 Uhr und Wartezeiten diskutiert. Auch der Maßstab für die Schwere der Fehler und mögliche Rechtsfolgen sollen erörtert werden.
Noch steht kein Termin für die Wiederholungswahl fest. Berlins Landeswahlleiter hat jedoch angekündigt, dass die Wiederholungswahl innerhalb von 60 Tagen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts stattfinden soll.
Der Versuch des Bundestags, dem Verfahren der Union beizutreten, scheiterte. Das Gericht lehnte dies ab, da es keine gesetzlichen Regelungen dafür gebe. Somit konnte das Parlament nicht beantragen, den federführenden Richter Peter Müller wegen Befangenheit abzulehnen. Müller hatte in einem Podcast die Zustände bei der Wahl in Berlin kritisiert und betont, dass solche Zustände eher in einem „diktatorischen sogenannten Entwicklungsland“ zu erwarten seien.
Es ist nicht das erste Mal, dass es zu Problemen bei einer Berliner Wahl kommt. Die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses, die ebenfalls von Pannen betroffen war, wurde bereits am 12. Februar dieses Jahres komplett wiederholt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Eilverfahren grünes Licht gegeben und entschieden, dass es nicht über die Urteile der Landesverfassungsgerichte als zweite Instanz zu befinden habe.
Ein Urteil zu der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl wird erst in einigen Monaten erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht die Pannen bewertet und ob eine erneute Abstimmung in den betroffenen Wahlbezirken notwendig ist.