Wolfsverordnung: BUND fordert Rückkehr zur sachlichen Diskussion
Bayern – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert eine Rückkehr zur sachlichen Diskussion in Bezug auf die Wolfsverordnung in Bayern. Anlässlich des bevorstehenden Urteils des Verwaltungsgerichtshofs München zur Bayerischen Wolfsverordnung äußerte sich Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, wie folgt:
„Ich beglückwünsche unseren Landesverband Bayern zum absehbaren Klageerfolg gegen die Bayerische Wolfsverordnung. Damit wird aller Voraussicht nach ein Gericht in Deutschland einmal mehr deutlich machen, dass eine rechtlich vorgesehene Beteiligung des BUND nicht einfach unterlassen werden darf.“
Der BUND Landesverband Bayern hatte gegen die Bayerische Wolfsverordnung geklagt, nachdem die Bayerische Landesregierung im Jahr 2023 entsprechende Verordnungen erlassen hatte. Diese Verordnungen sehen den Abschuss von Wölfen vor, ohne dass zuvor Herdenschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei wurden bestimmte Flächen als „nicht schützbare Weidegebiete“ deklariert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte kürzlich eine ähnliche Regelung in Österreich als nicht mit dem EU-Naturschutzrecht vereinbar bezeichnet. Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf die ähnliche Situation in Bayern haben.
Der BUND fordert nun, dass die Bayerische Landesregierung den Weidetierhaltern flächendeckend die Finanzierung effektiver Herdenschutzmaßnahmen anbietet und sich auf wissenschaftlicher Basis mit den offenen Fragen im Zusammenleben von Weidetieren und Wölfen auseinandersetzt.
Es steht zu hoffen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München zu einer Neubewertung der Wolfsverordnung in Bayern führt und eine sachliche Diskussion über den bestmöglichen Schutz von Weidetieren und den Erhalt der Wolfspopulation ermöglicht.
Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.