Brandenburg strebt an, bis 2045 klimaneutral zu sein und seine Treibhausgasemissionen weitestgehend auf null zu senken. Ein Klimaplan, der den Weg dorthin regelt, soll nach der Sommerpause fertiggestellt werden und im September in die Ressortabstimmung gehen, gab das Umweltministerium bekannt.
Im Februar wurde ein Gutachten des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des Ministeriums vorgelegt. Das Gutachten enthält eine Reihe von Maßnahmen, um Brandenburg bis 2045 weitgehend klimaneutral zu machen. Dazu gehören ein schneller Kohleausstieg, Maßnahmen für die Wärme- und Verkehrswende, der Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft, die Stärkung der Wälder und die Vernässung von Moorflächen. Die Gutachter empfehlen die Einrichtung eines Klimafonds in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich für die nächsten fünf Jahre, um die Maßnahmen anzuschieben.
Die Linksfraktion in Brandenburg kritisiert, dass die Landesregierung die Klimaschutzmaßnahmen bisher nicht finanziell unterstützt hat. Sie warnt davor, dass sich auf Landesebene wiederholen könnte, was auf Bundesebene mit dem Heizungsgesetz passiert ist. Die Debatte um Wärmepumpen habe gezeigt, wie unüberlegte und sozial unverträgliche Maßnahmen die Akzeptanz für den Klimaschutz gefährden können. Die Linke fordert, dass die Umsetzung des Klimaplans sozial abgefedert, finanziell abgesichert und gesetzlich verbindlich geregelt wird. Es dürfen keine zusätzlichen Belastungen für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger entstehen. Die Linke erwartet einen Klimaplan, der sozialverträglich ist, da ansonsten der Klimaschutz keine Akzeptanz und keine Chance habe.
Die Oppositionsfraktion fordert zudem, dass der erwartete Klimaplan verbindlich wird. Es nützt niemandem etwas, wenn ein Maßnahmenbündel folgenlos bleibt, betont die Linke. Nur ein Gesetz kann Verbindlichkeit schaffen. Daher müsse die Landesregierung die wichtigsten Reduktionsvorgaben gesetzlich verankern, um gegebenenfalls gerichtlich gegen den Staat vorgehen zu können, falls gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Das Brandenburger Umweltministerium schließt weitergehende gesetzliche Regelungen zu den einzelnen Klimamaßnahmen nicht aus. Das Kabinett habe bereits verbindliche Reduktionsziele mit verbindlichen Zwischenzielen für verschiedene Sektoren verabschiedet. Bis 2030 soll die Industrie ihre Emissionen im Vergleich zu 2020 mehr als halbieren. Dasselbe gilt für den Gebäudesektor.
Es bleibt zu hoffen, dass Brandenburg seinen ehrgeizigen Plan, bis 2045 klimaneutral zu sein, umsetzen kann und die konkreten Maßnahmen bald verbindlich festgelegt werden. Nur so kann die notwendige Akzeptanz für den Klimaschutz geschaffen und der Weg in eine nachhaltige Zukunft geebnet werden.