Mit Blick auf die rasant sinkende Apothekenzahl und die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken fordert die Apothekerschaft, dass sie ab sofort wieder ein freies Skonto mit dem pharmazeutischen Großhandel vereinbaren darf. Am 8. Februar 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Skonti nach den derzeit geltenden Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung unzulässig seien, wenn die Summe aus Rabatten und Skonti dazu führe, dass der feste Großhandelszuschlag von 73 Cent unterschritten werde.
Für die Apotheken in Deutschland kann diese Gerichtsentscheidung fatale wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat sich daher in einem Brief an den fachlich zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Robert Habeck, gewandt. „Wir schlagen Ihnen vor und bitten Sie dringend, durch eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung die Möglichkeit der Gewährung von Skonti festzuschreiben“, schreibt Overwiening. Die Auswirkungen des Urteils würden „die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken zusätzlich verschärfen“, so Overwiening: „Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen.“
Skonti haben für die Apotheken eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, schreibt Overwiening: „Die Treuhand Hannover geht nach aktuellen Berechnungen bei Wegfall der Skonti im Durchschnitt von Verlusten von 20.000 bis 25.000 Euro pro Apotheke aus.“ Overwiening weiter: „Die Bundesregierung handelt schon lange viel zu zögerlich, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern. Wenigstens die hier eingetretene konkrete Verschlechterung der Situation sollten Sie sofort stoppen. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne ein Gesetzgebungsverfahren schnell zu handeln.“
Innerhalb der ABDA-Mitgliedsorganisationen bittet Overwiening in diesen Tagen zugleich alle 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände darum, die 16 Landesregierungen auf das Problem aufmerksam zu machen, denn eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfordert nicht nur die Initiative des Wirtschaftsministeriums, sondern auch die Zustimmung des Bundesrates.
Als regionaler Redakteur aus Berlin betrifft dieses Thema die Apotheken in der gesamten Stadt, da die Auswirkungen des Urteils überall gleichermaßen spürbar sein können. Die Apothekerschaft sieht die wirtschaftliche Situation der Apotheken in Berlin als bereits schwierig an und befürchtet, dass sich diese durch das Wegfallen von Skonti weiter verschlechtern könnte.
Historisch betrachtet hat es in der deutschen Apothekenlandschaft immer wieder Veränderungen gegeben, die die wirtschaftliche Situation der Apotheken beeinflusst haben. In den letzten Jahren sind die Apothekenzahlen rasant gesunken, was zu einer Konzentration von Apothekenketten und einer Schließung vieler kleiner unabhängiger Apotheken geführt hat. Dieser Trend könnte sich durch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen weiter verstärken.
Eine mögliche Tabelle mit Informationen könnte folgendermaßen aussehen:
| Anzahl der Apotheken in Berlin | Verluste durch Wegfall von Skonti |
|——————————|———————————|
| 100 | 2.000.000 – 2.500.000 Euro |
| 200 | 4.000.000 – 5.000.000 Euro |
| 300 | 6.000.000 – 7.500.000 Euro |
Diese Zahlen zeigen, dass der Wegfall von Skonti erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Apotheken in Berlin haben könnte.
Die Apothekerschaft in Berlin hofft daher auf eine Klarstellung der Arzneimittelpreisverordnung, um die Möglichkeit der Gewährung von Skonti wieder einzuführen. Sie fordert die Unterstützung des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, um die negativen Konsequenzen des BGH-Urteils zu beseitigen und die wirtschaftliche Situation der Apotheken in Berlin zu verbessern. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bittet außerdem alle Landesapothekerkammern und -verbände, die Landesregierungen auf das Problem hinzuweisen und sich für eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung einzusetzen.
Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände / ots