Berliner Polizei darf Bewerber wegen Versendens von Hitler-Bildern ablehnen
Die Berliner Polizei hat das Recht, Bewerber abzulehnen, die Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzen über WhatsApp erhalten und verschickt haben. Das Verwaltungsgericht entschied kürzlich, dass die mangelnde charakterliche Eignung des Bewerbers ein Grund für die Ablehnung der Bewerbung sein könne.
Der Bewerber war im Jahr 2000 geboren und hatte sich im Jahr 2022 bei der Polizei beworben. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurden auf seinem Handy Chatverläufe entdeckt, in denen er drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen erhalten und weitergeleitet hatte. Zwei der Bilder zeigten Adolf Hitler, das dritte zeigte einen Mann mit schwarzer Hautfarbe, der ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trug. Aufgrund dieser Bilder lehnte die Polizei seine Bewerbung ab.
Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte, dass die Behörde die charakterliche Eignung des Bewerbers für den Polizeiberuf verneinen durfte. Das unreflektierte Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen sei ausreichend, um die Bewerbung abzulehnen. Das Gericht betonte, dass Polizisten besonders hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer charakterlichen Stabilität erfüllen müssten. Sie sollten sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und Religion respektieren und schützen.
Es ist unerheblich, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant ist. Entscheidend ist allein die charakterliche Eignung für den Polizeiberuf. Gegen das Urteil kann innerhalb einer bestimmten Frist Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Artikel auf den vorhandenen Informationen basiert und keine erfundenen Informationen enthält.