In Berlin werden verstärkte Kontrollen in den Parks eingeführt, um die Vermüllung zu bekämpfen. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter werden in dieser Woche in Zivil- oder Dienstkleidung unterwegs sein und Besucher auf Verstöße ansprechen. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Hundebesitzer gelegt, ob sie die Leinenpflicht für ihre Vierbeiner einhalten. Ziel dieser Aktion ist es, die Besucher für einen sorgsameren Schutz der Grünanlagen zu sensibilisieren.
Im Bezirk Mitte werden allein etwa 50 Mitarbeiter von 6 bis 22 Uhr Streife gehen, um möglichst alle Grünanlagen des Bezirks zu überwachen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Parks wie dem James-Simon-Park und dem Monbijoupark, in denen oft gefeiert wird.
Verstöße gegen das Grünanlagengesetz können mit einer Anzeige und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter haben jedoch auch die Möglichkeit, direkt vor Ort Strafen zu verhängen. Bis zu 55 Euro können in bar gezahlt werden, sodass der Vorgang unmittelbar abgeschlossen ist.
Gemäß dem Berliner Hundegesetz müssen Hunde in öffentlichen Grünanlagen oder Parks an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur in ausgewiesenen Auslaufgebieten. Hundebesitzer sind außerdem verpflichtet, den Hundekot zu entfernen. Es gelten auch viele weitere Regeln für den Besuch von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, wie zum Beispiel das Entsorgen von Zigarettenstummeln nur in Mülleimern und das Grillen nur auf bestimmten Flächen.
Die Aktion der Bezirke soll dazu beitragen, dass die Parks in Berlin sauber und gepflegt bleiben und sowohl Berliner als auch Besucher die Grünanlagen weiterhin genießen können.