Ein Berliner Dienstleister wurde von der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp wegen Datenschutzverstößen zu einer Strafe von 215.000 Euro verurteilt. Der Dienstleister führte eine Art schwarze Liste über Mitarbeiter in der Probezeit und dokumentierte unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter sowie deren Interesse an einer Betriebsratsgründung. Diese Informationen wurden im Hinblick auf mögliche Kündigungen am Ende der Probezeit gesammelt.
Die Datenschutzbeauftragte kritisierte, dass das Unternehmen eine tabellarische Übersicht aller Beschäftigten in der Probezeit geführt hatte, auf Weisung der Geschäftsführung. Die Vorgesetzte bewertete die weitere Beschäftigung von elf Personen als „kritisch“ oder „sehr kritisch“ und vermerkte persönliche Äußerungen, gesundheitliche und außerbetriebliche Gründe, die einer flexiblen Schichteinteilung entgegenstehen. Auch das mögliche Interesse an der Gründung eines Betriebsrates und die regelmäßige Teilnahme an einer Psychotherapie wurden in der Liste genannt. Oft hatten die Beschäftigten diese Informationen selbst für die Dienstplanung mitgeteilt.
Die Datenschutzbeauftragte betonte, dass die Verarbeitung solcher sensibler Informationen nur in engen Grenzen erlaubt ist und in diesem Fall nicht zulässig war. Insbesondere Gesundheitsdaten sind besonders sensitive Informationen, die nur mit Zustimmung der Betroffenen verarbeitet werden dürfen.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid noch Einspruch einlegen, sodass die Strafe noch nicht rechtskräftig ist.
Quelle: Tagesspiegel