Der Berliner Wahlleiter Stephan Bröchler hat das Bundesverfassungsgericht gebeten, das Urteil zur Wiederholung der Bundestagswahl 2021 so zu timen, dass diese nicht in die Adventszeit, die Weihnachtszeit oder die Neujahrszeit fällt. Eine Wahlwiederholung in dieser Zeit könnte zu einem Mangel an Wahlhelfern führen, erklärte Bröchler am Dienstag in Karlsruhe. Die Vorsitzende Richterin Doris König antwortete darauf, dass der Senat versuchen werde, dies bei der Beschleunigung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Gemäß dem Antrag soll die Wiederholungswahl 60 Tage nach dem Urteil stattfinden. Eine Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.
Die Verhandlung in Karlsruhe befasste sich mit den Pannen bei der Wahl am 26. September 2021 in Berlin, darunter lange Warteschlangen und fehlende Stimmzettel, sowie den rechtlichen Konsequenzen dieser Vorfälle. Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. Aus ihrer Sicht müsste die Wahl in mehr Wahlbezirken wiederholt werden, als vom Plenum mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht auf den Antrag des Berliner Wahlleiters reagieren wird und ob das Urteil zur Wiederholung der Bundestagswahl 2021 rechtzeitig vor Beginn der Adventszeit gefällt wird.