Die Ausnahmeregelung für die Nutzung von Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung wird nicht verlängert und entfristet, was vom Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) als inakzeptabel bezeichnet wird. Laut dem Abschlussbericht der Evaluation zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) genau diese Maßnahme. Der Bericht betont, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in der Fleischindustrie auf Zeitarbeit angewiesen sind, um Produktionsspitzen abzufangen. Durch den Wegfall der Zeitarbeit haben sich die Arbeitsbedingungen für die Stammbeschäftigten insbesondere in kleineren Unternehmen verschlechtert. Das Bericht weist darauf hin, dass ein Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit darstellt und besondere Begründungen erfordert. Da die offizielle Gesetzesevaluation keine Gründe für ein solches Verbot feststellt, wird die Verfassungs- und Europarechtskonformität in Frage gestellt. Der GVP fordert daher zunächst die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht und anschließend eine generelle Überprüfung sektoraler Verbote gemäß der EU-Zeitarbeitsrichtlinie. Diese Ausnahmeregelung wurde bereits am 1. April 2021 eingeführt, nachdem während der Corona-Pandemie Missstände im Umgang mit Arbeitsschutzvorschriften beim Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie aufgedeckt wurden. Es ist jedoch anzumerken, dass die Missstände meist nicht auf den Einsatz von Zeitarbeitskräften in großen Schlachthöfen zurückzuführen waren. Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ist ein Zusammenschluss des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Als Sprachrohr für die Personaldienstleister setzt sich der GVP für die Interessen der Branche ein und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Branche. Im Folgenden findest du eine Tabelle mit den wichtigsten Informationen: | Thema | Fakten | |---|---| | Ausnahmeregelung für Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung | Wird nicht verlängert und entfristet | | Empfehlung in Evaluation zum GSA Fleisch | Zeitarbeit in der Fleischindustrie beibehalten | | Bedeutung der Zeitarbeit für KMUs | Zeitarbeit dient zur Abfangen von Produktionsspitzen | | Auswirkungen des Wegfalls von Zeitarbeit | Verschlechterte Arbeitsbedingungen, höheres Arbeitstempo, vermehrte Überstunden, erhöhte Fluktuation | | Verfassungs- und Europarechtskonformität | Fraglich bei fehlender Begründung für sektorales Verbot | | Ausnahmeregelung ab 1. April 2021 | Eingeführt aufgrund von Missständen im Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie | | GVP | Zusammenschluss des BAP und des iGZ, Sprachrohr für Personaldienstleister | Es ist wichtig zu beachten, dass alle Informationen aus der vorliegenden Pressemitteilung stammen und nicht unabhängig überprüft wurden.
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) / ots
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