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Architekt haftet für falsche Fördermittel-Ratschläge: Fallstricke bei energetischer Gebäudesanierung




Fehler des Architekten / Er hatte falsche Ratschläge für Fördermittel gegeben

Fehler des Architekten / Er hatte falsche Ratschläge für Fördermittel gegeben

Ein Architekt hatte seine Kunden im Rahmen einer Gebäudesanierung nicht nur technisch beraten, sondern ihnen auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln gegeben. Diese waren jedoch nicht korrekt und der Architekt musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dafür haften.

(Landgericht Frankenthal, Aktenzeichen 7 O 13/23)

Ein bedauerlicher Fall ereignete sich, als ein Architekt seinen Kunden nicht nur technische Ratschläge für eine Gebäudesanierung gab, sondern auch Empfehlungen zur Beantragung von Fördermitteln aussprach. Diese Empfehlungen erwiesen sich jedoch als fehlerhaft. Gemäß dem Infodienst Recht und Steuern der LBS musste der Architekt die Verantwortung für seine falschen Ratschläge übernehmen und haften.

Der Hintergrund: Ein Ehepaar entschied sich, eine energetische Sanierung ihres Mehrfamilienhauses vornehmen zu lassen und beantragte staatliche Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Um im Programm „Energieeffizient Sanieren“ aufgenommen zu werden, schlug der Architekt vor, das Gebäude in Eigentumswohnungen umzuwandeln, was auch nach dem Stellen des Förderantrags geschah. Allerdings lehnte die KfW die Auszahlung der Fördermittel ab und verwies darauf, dass nur Gebäude förderfähig seien, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Die Ehefrau des Antragstellers – ihr Mann war bereits verstorben – reichte daraufhin eine Klage gegen den Architekten ein.

Das Urteil: Das Gericht stellte fest, dass der Architekt nicht nur auf technischer Ebene tätig war, sondern auch eine rechtsbezogene Dienstleistung erbracht hatte. Dies bedeutete, dass er seine Schutzpflichten gegenüber seinen Auftraggebern verletzt hatte. Der Architekt wurde daher dazu verurteilt, die entgangenen Fördermittel in Höhe von etwa 60.000 Euro zu erstatten. Hätte der Antrag zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden können, wären die Fördermittel ohne Probleme bewilligt worden.

Quelle: Landgericht Frankenthal, Aktenzeichen 7 O 13/23

Stadt: Berlin

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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