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Anklage erhoben: Jugendlicher verursacht Schaden von über 34.000 Euro bei Silvester-Randale in Berlin-Neukölln

Titel: Anklage gegen 15-Jährigen: Verwüstung in Berlin-Neukölln sorgt für Entsetzen

Ein schockierendes Video sorgte bundesweit für Entsetzen, als ein 15-jähriger Randalierer in der Silvesternacht in Berlin-Neukölln einen Feuerlöscher auf die Frontscheibe eines Rettungswagens schleuderte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin endlich Anklage gegen den deutschen Jugendlichen erhoben, fast ein halbes Jahr nach der Tat.

Die Anklage wirft dem jungen Täter insgesamt vier Straftaten vor. Laut den Ermittlungen entstand bei seinen nächtlichen Aktionen ein Schaden in Höhe von 34.614 Euro. Die einzelnen Vorwürfe lauten wie folgt:

  1. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Kurz nach Mitternacht rollte der Jugendliche mehrere Mülltonnen auf die Straße und warf sie um, wodurch es beinahe zu einem Unfall kam.

  2. Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Etwa 45 Minuten später schlug er mit einem Feuerlöscher gezielt auf vier Scheiben der Bushaltestelle „Bambachstraße“ ein und verursachte einen Sachschaden von 2282 Euro.

  3. Angriff auf Rettungskräfte: Unmittelbar danach schleuderte er den Feuerlöscher auf die Frontscheibe eines Rettungswagens des Roten Kreuzes. Die Scheibe zersplitterte derart, dass der Wagen nicht mehr einsatzfähig war. Der entstandene Schaden beträgt 27.650 Euro.

  4. Wiederholte Sachbeschädigung: Da der erste Rettungswagen so stark beschädigt war, dass er nicht mehr weiterfahren konnte, musste ein weiterer Rettungswagen der Berliner Feuerwehr alarmiert werden, um den Notfallpatienten ins Krankenhaus zu bringen. Doch auch auf diesen Ersatz-Rettungswagen warf der Randalierer erneut den Feuerlöscher, was einen Schaden von 4682 Euro verursachte.

Glücklicherweise wurden bei den Vorfällen keine Personen verletzt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Feuerlöscher-Attacken jedoch als Angriff auf Rettungskräfte, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, versuchte gefährliche Körperverletzung und gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Der Prozess gegen den minderjährigen Täter wird voraussichtlich am Amtsgericht Tiergarten stattfinden, der genaue Termin steht noch nicht fest. Aufgrund seines Alters wird der Prozess nicht öffentlich sein, gemäß dem Jugendgerichtsgesetz (Paragraph 48).

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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