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Albert Schweitzer Stiftung fordert Bundesverfassungsgericht auf: Stoppt das Leiden der Schweine in der Landwirtschaft!


Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen! Unterschriftenübergabe in Karlsruhe

Am Donnerstag, dem 1. August, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, übergibt die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt in Karlsruhe rund 35.000 Unterschriften zum Aufruf „Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen!“ an das Bundesverfassungsgericht. Zusammen mit sechs weiteren Tierschutzorganisationen fordert die Stiftung das höchste deutsche Gericht auf, die Zustände in der Schweinehaltung auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Dieser Aufruf gilt auch dann, wenn der Berliner Senat seinen Prüfantrag zurücknimmt.

Ist das traditionelle Schweinehaltungssystem in Deutschland mit dem Grundgesetz und dem darin festgelegten Staatsziel Tierschutz vereinbar? Tierschützer und zahlreiche Experten sagen: Nein. Vor fünf Jahren hatte das Land Berlin das Bundesverfassungsgericht gebeten, bestimmte Bestimmungen der Tierhaltungsverordnung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz zu prüfen, insbesondere in Bezug auf die lange Fixierung von Sauen in Kastenständen (sogenannte Kastenstandhaltung).

Vor Kurzem kündigte die derzeitige Justizsenatorin von Berlin, Dr. Felor Badenberg, jedoch an, den Antrag möglicherweise zurückzuziehen. Dadurch könnte das Verfahren eingestellt werden und die Schweine würden weiterhin unter qualvollen Bedingungen leiden.

Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, sieht diese Entwicklung kritisch: „Der Antrag des früheren Berliner Senats hat das Potenzial, die übliche Tierquälerei in der Landwirtschaft anzuprangern und zu beenden. In unseren Gesetzen haben wir als Gesellschaft unsere Werte niedergeschrieben. Wenn diese in der Tierhaltung verletzt werden, dann muss sich die Tierhaltung ändern. Den Antrag zurückzuziehen, ist weder im Interesse der Gesellschaft noch im Interesse der Tiere, sondern einzig und allein im Interesse der Agrarlobby.“

Es besteht jedoch noch die Möglichkeit, dies zu verhindern: Wenn ein „öffentlichen Interesse“ an der Angelegenheit besteht, kann das Bundesverfassungsgericht dennoch über den Antrag entscheiden. Daher richten sieben Tierschutzorganisationen – Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V., PROVIEH e. V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz – einen eindringlichen Appell an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichts.

Die Menschen zeigen großes Interesse am Wohl der Schweine. Innerhalb kurzer Zeit haben etwa 35.000 Personen diesen Appell unterzeichnet und damit das „öffentliche Interesse“ eindrucksvoll bestätigt. Hunderte von Menschen haben zusätzlich Briefe an den Gerichtspräsidenten geschrieben, um ihre persönliche Betroffenheit zu zeigen und ihre Anliegen zu unterstreichen.

Am 1. August, dem Tag, an dem vor 22 Jahren der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen wurde, überreicht die Albert Schweitzer Stiftung zusammen mit Aktivisten aus verschiedenen Aktionsgruppen und anderen Organisationen medienwirksam die Unterschriften an das Bundesverfassungsgericht.

Der Termin im Überblick:

  • Wann: Donnerstag, 1. August 2024, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Wo: Vor dem Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
  • Pressekontakt vor Ort: Charlotte Zodel, Tel: +49 30 400 54 68 – 30 (Diese Nummer ist auch mobil erreichbar.)

Hintergrundinformationen:

Die Hoffnungen waren groß, als der damals rot-rot-grün geführte Berliner Senat im Jahr 2019 einen sogenannten Normenkontrollantrag stellte. Ein Beispiel dafür, welche Bedeutung solche Urteile haben können, ist das „Legehennenurteil“ von 1999, das das Ende der Käfighaltung für „Legehennen“ einläutete. Der Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung wurde augenscheinlich vom damaligen Berliner Senat eingereicht, da die Antragsteller davon ausgingen, dass es zu einem ähnlichen Urteil kommen könnte.

Seit der Einreichung des Antrags wurde zwar ein Kompromiss vereinbart, wonach die Zeit, die Sauen in Kastenständen verbringen müssen, zukünftig reduziert werden soll, jedoch erst nach langen Übergangsfristen von acht Jahren für den „Deckbereich“ und 15 Jahren für den „Abferkelbereich“. Dieser Kompromiss ist angesichts grundsätzlicher Zweifel an der Vereinbarkeit der Kastenstandhaltung mit dem Tierschutzzielen unzureichend und dauert zu lange.

Es geht hier jedoch um weitere grundlegende Fragen: Dürfen Schweine auf Spaltenböden gehalten werden, was zu Gelenkentzündungen und anderen Problemen führt? Darf man Schweinen so wenig Beschäftigungsmaterial geben, dass sie regelmäßig Verhaltensstörungen entwickeln und sich gegenseitig aus Langeweile verletzen? Darf man Ferkeln ohne Betäubung die Ringelschwänze abschneiden, anstatt die Haltungsbedingungen zu ändern?

Den Appell „Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen!“ finden Sie hier.

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung setzt sich gegen Massentierhaltung ein und fördert den veganen Lebensstil. Sie nutzt juristische Mittel und wirkt auf wichtige Akteure in Wirtschaft und Politik hin, um den Tierschutz zu verbessern, den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren und das Angebot an pflanzlichen Lebensmitteln zu erweitern. Interessierte erhalten fundierte Informationen und werden Alternativen aufgezeigt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.


NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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