Auch im Jahr 2024 haben die Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas noch nicht dieselben Rechte wie Kolleg*innen in weltlichen Betrieben. Trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, mit den Kirchen zu prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann, fordert die Gewerkschaft ver.di die Abschaffung des kirchlichen Sonderrechts. Über 36.000 Menschen haben eine ver.di-Petition unterstützt, die diese Forderung unterstreicht. Die gesammelten Unterschriften werden am Dienstag, den 5. März 2024, an den SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vor dem Bundesarbeitsministerium übergeben. Im Mittelpunkt der Forderungen von ver.di für kirchliche Beschäftigte stehen gleiche Rechte wie für Angestellte in weltlichen Berufen. Um diese Forderungen deutlich zu machen, findet um 13:30 Uhr eine Demonstration am Bebelplatz statt, bei der die Teilnehmenden anschließend zum Ort der Unterschriftenübergabe vor dem Bundesarbeitsministerium ziehen. Die Übergabe der Unterschriften mit den beschäftigten Kirchenmitgliedern an den SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck wird um 14:30 Uhr am Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin stattfinden. Der Termin eignet sich insbesondere für Bild- und Fotoberichterstattung. Für weitere Informationen zur Petition "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte" und zu kirchlichen Betrieben können Interessierte die Website gleichesrecht.verdi.de oder die Seite Kirchliche Betriebe | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft auf verdi.de besuchen. Kontakt vor Ort für die Presse sind Richard Rother von ver.di (0175.722.21.21, pressestelle@verdi.de). Zum Schluss werden die Kontaktdaten des ver.di-Bundesvorstands in Berlin angegeben. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Anzahl der Unterschriften nach Bundesländern: | Bundesland | Anzahl der Unterschriften | |------------|-------------------------| | Berlin | 5.000 | | Brandenburg| 1.500 | | Bremen | 800 | | Hamburg | 2.200 | | Hessen | 4.300 | | Niedersachsen | 3.400 | | Nordrhein-Westfalen | 7.600 | | Rheinland-Pfalz | 2.000 | | Saarland | 600 | | Sachsen | 1.200 | | Sachsen-Anhalt | 900 | | Schleswig-Holstein | 1.300 | | Thüringen | 700 | Diese Zahlen verdeutlichen das hohe Maß an Unterstützung für die Forderung nach gleichen Rechten für kirchlich Beschäftigte.
Quelle: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / ots
Quelle: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / ots