In der Auseinandersetzung um die Verkehrsberuhigung im Waldseeviertel, einem Stadtteil im Norden Berlins, hat eine Bürgerinitiative einen wichtigen Etappensieg vor dem Verwaltungsgericht errungen. Wie die Berliner Zeitung berichtete, zielt die Klage darauf ab, Teile der Schildower Straße und der Elsestraße künftig nur für Fußgänger und Radfahrer zugänglich zu machen, indem Poller aufgestellt werden, die den Kfz-Verkehr unterbinden. Das Gericht hat am 3. Januar 2024 entschieden, dass die rechtlichen Interessen der vier angrenzenden Anwohner nicht betroffen sind und somit deren Einsprüche abgelehnt. Die Kläger, unterstützt vom Verein Changing Cities, vertreten die Ansicht, dass es keinen „Gewohnheitsrecht“ auf die Nutzung dieser Straßen als überregionale Verkehrsverbindung gibt.
Rechtsstreit um Poller und Kiezblocks
In einem parallelen Fall in Pankow hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass Poller zur Verkehrsberuhigung in der Nesselstraße nicht rechtens waren. Ein Anwohner hatte erfolgreich gegen die Sperrung durch Poller, die zur Einrichtung eines sogenannten Kiezblocks dienen sollten, geklagt. Das Gericht stellte fest, dass es keine Sicherheitslage gab, die die Poller rechtfertigen würde. Diese Entscheidung könnte Konsequenzen für die Umsetzung weiterer Kiezblocks in Berlin haben, die seit 2020 in Planung sind, um den Durchgangsverkehr in Wohngebieten zu reduzieren, berichtet rbb24.
Die Diskussion um Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Kiezblocks wird in Berlin zunehmend hitzig geführt. Während Befürworter eine Entlastung der Wohngebiete und mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer anstreben, gibt es auch massiven Widerstand von Anliegern, die auf die Erhaltung von Durchfahrtsmöglichkeiten pochen. Die Entscheidung des Gerichts könnte daher nicht nur Auswirkungen auf zukünftige Klagen haben, sondern auch die allgemeine Verkehrspolitik in der Hauptstadt beeinflussen.