Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Abmahnung eines ver.di-Mitglieds an der Freien Universität Berlin rechtmäßig war. Die Abmahnung resultierte aus einem öffentlichen Aufruf, in dem die Universität beschuldigt wurde, tarifwidrig und antidemokratisch zu handeln, was zur Stärkung von rechtsextremen Strömungen, insbesondere der AfD, beitrage. Das Gericht wies die Klage des Betriebsratsmitglieds auf Entfernung der Abmahnung zurück, da der Aufruf, laut dem Gericht, eine Verletzung der Treuepflicht im Arbeitsverhältnis darstelle. Kritische Äußerungen zur Universität seien auch nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, wie [berlin.de](https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1517802.php) berichtete.
In einem weiteren Fall hat das Arbeitsgericht Bonn eine verhaltensbedingte Kündigung einer Professorin für rechtmäßig erklärt. Diese wurde aufgrund von Plagiaten in mehreren ihrer Publikationen entlassen – und das ohne vorherige Abmahnung oder Anhörung. Das Gericht befand, dass die Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis eine wesentliche Pflichtverletzung darstelle. Auch wenn die Professorin argumentierte, dass ihre Arbeiten an Laien gerichtet waren und nur wenige Zitierfehler aufwiesen, überzeugte dies die Richter nicht. Das Urteil zeigt die strengen Anforderungen an die wissenschaftliche Integrität in akademischen Berufen, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/verhaltensbedingte-kuendigung-von-professorin-wegen-plagiats-zulaessig-auch-ohne-vorherige-abmahnung-und-anhoerung-226128.html) feststellte.
Diese beiden Urteile unterstreichen die strikten Anforderungen an die Loyalität im Arbeitsverhältnis und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards. Während das Arbeitsgericht Berlin die Äußerungen der ver.di in einem gewissen Rahmen für unangemessen hielt, folgte das Gericht in Bonn dem Standpunkt, dass gravierende wissenschaftliche Fehlverhalten nicht toleriert werden können, selbst bei Abwesenheit einer vorhergehenden Abmahnung. Beide Entscheidungen setzen klare Zeichen für die Arbeitsrechtspraxis innerhalb von Bildungseinrichtungen in Deutschland.