NAG/NAG Redaktion – Die Grundsteuerreform bringt erhebliche Änderungen für Landwirte und Eigentümer mit sich! Der Hebesatz für die Grundsteuer A, die landwirtschaftliche Flächen betrifft, könnte von bisher 390 auf 350 Prozentpunkte gesenkt werden. Noch drastischer ist der Rückgang bei der Grundsteuer B für Gebäude: Hier könnte der Satz von 390 auf nur 240 Prozentpunkte sinken. Trotz dieser Reduzierungen wird erwartet, dass das Grundsteueraufkommen stabil bleibt, was bedeutet, dass die finanziellen Mittel für die kommunale Infrastruktur gesichert sind.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen vollständig in die Daseinsvorsorge, einschließlich essenzieller Bereiche wie Straßenbau, Schulen und Kindergärten. Diese finanziellen Anpassungen könnten weitreichende positive Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur haben. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.idowa.plus.