Der Staatsschutz der Polizei hat die Ermittlungen gegen den Mitbegründer von Pink Floyd, Roger Waters, abgeschlossen und den Fall an die zuständige Abteilung bei der Staatsanwaltschaft übergeben. Dies wurde von Sebastian Büchner, dem Sprecher der Behörde, auf Anfrage der B.Z. bestätigt. Allerdings dauern die Prüfung und die Ermittlungen noch an, sodass immer noch unklar ist, ob der Musiker wegen Volksverhetzung strafrechtlich verantwortlich gemacht wird.
Bei seinem Konzert in Berlin im Mai trug Roger Waters einen langen schwarzen Ledermantel und eine rote Armbinde. Laut einem Polizeisprecher ähnelte diese Kleidung der eines SS-Offiziers. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass diese Kleider geeignet sind, „die Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes zu verherrlichen“ und den öffentlichen Frieden zu stören.
Der Fall von Roger Waters und seine Kleidung haben kontroverse Diskussionen ausgelöst. Einige Menschen sehen darin eine Verherrlichung des Nationalsozialismus, während andere argumentieren, dass es sich um künstlerischen Ausdruck handelt und die Meinungsfreiheit gewahrt werden sollte. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung liegt nun bei der Staatsanwaltschaft.
In den kommenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, ob Roger Waters sich vor Gericht verantworten muss oder ob die Ermittlungen eingestellt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Strafverfolgungsbehörden den Fall bewerten und welche Konsequenzen dies für den Musiker und die öffentliche Meinung haben wird.
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