Titel: „Justizsenatorin verharmlost Klimaaktivisten – Die ‚Letzte Generation‘ bleibt ungestraft“
Berlin – Die Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, CDU) wehrt sich dagegen, die Gruppe „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung einzustufen. Ihre Begründung wirkt jedoch nicht überzeugend und könnte als Verharmlosung der begangenen Straftaten interpretiert werden, so die Meinung von Gunnar Schupelius.
Badenberg beauftragte im Mai ihre Behörde damit, die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ zu überprüfen, da sie der Meinung ist, dass deren Aktivitäten das Leben und den Alltag der Menschen in Berlin erheblich beeinträchtigen und mitunter sogar gefährden. Der Prüfungsprozess wurde ungewöhnlich schnell abgeschlossen und Badenberg präsentierte vergangene Woche eine 30-seitige Beurteilung.
Laut dem Ergebnis der Prüfung handelt es sich nur dann um eine kriminelle Vereinigung, wenn von der Gruppe „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgeht. Als Beispiele hierfür werden Rauschgifthändlerringe und gewalttätige Neonazigruppen genannt. Dementsprechend wird die „Letzte Generation“ nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft.
Diese Begründung ist jedoch nicht überzeugend, da das Strafgesetzbuch (§ 129) eine kriminelle Vereinigung als Gruppierung definiert, „deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist“. Genau das trifft auf die Mitglieder der „Letzten Generation“ zu, die sich organisiert haben, um permanent Straftaten zu begehen. Es gibt keine Anforderung an die Schwere der begangenen Straftaten, sondern prinzipiell daran, dass Straftaten geplant und vorbereitet werden.
Daher hätte die Justizsenatorin genauso gut zu dem Schluss kommen können, dass die Klimakleber sehr wohl eine kriminelle Vereinigung sind. Würde dies anerkannt, wären andere und härtere Strafmaßnahmen möglich. Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder ihr als Mitglied angehört, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Unterstützern drohen bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Somit könnte dem treiben der Klimaaktivisten ein Ende bereitet werden.
Badenberg wird als engagierte Juristin angesehen, die zuvor als Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz tätig war. Sie hat dafür gesorgt, dass die AfD im März 2022 als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft wurde. Vor ihrer Vereidigung als Justizsenatorin vor drei Monaten betonte sie, dass sie sich klar gegen rechtsextreme Tendenzen abgrenzt.
Man hätte gehofft, dass sie dieselbe Klarheit auch gegenüber linksextremen Tendenzen, wie denen der Klimaaktivisten, zeigt. Leider scheint dem nicht so zu sein, wie der Berliner FDP-Landesvorsitzende Christoph Meyer bemerkt: „Der Berliner Senat bleibt blind auf dem linken Auge.“
Die Frage ist, hat Gunnar Schupelius recht? Sie können uns Ihre Meinung mitteilen. Rufen Sie an: 030/2591 73153 oder schreiben Sie eine E-Mail an: gunnar.schupelius@axelspringer.de