Ein dramatischer Vorfall in Prenzlauer Berg hat am Freitagabend für Aufregung gesorgt. Eine 23-jährige Frau war daran gehindert worden, ihre Wohnung zu betreten. Rund 20 Personen blockierten den Zugang, was die 23-Jährige veranlasste, die Polizei zu alarmieren. Der Hintergrund dieses Einsatzes war ein anhaltender Mietstreit zwischen der 23-Jährigen und einer 38-Jährigen, die sich gegen die Rückkehr der jüngeren Frau in ihre Wohnung stellte. Laut einem gerichtlichen Beschluss hatte die 23-Jährige jedoch das Recht, die Wohnung zu betreten, wie [Tagesspiegel](https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietstreit-endet-in-polizeieinsatz-mob-hindert-frau-am-betreten-ihrer-wohnung-in-prenzlauer-berg-13598299.html) berichtet.
Der Polizeieinsatz begann, als die Beamten die Gruppe aufforderten, den Weg zur Wohnung freizugeben. Die Blockade wurde jedoch nicht sofort aufgehoben. Als die 38-Jährige, gegen die bereits mehrere rechtliche Auseinandersetzungen anhängig sind, sich aggressiv gegen die Beamten wandte und einen Polizisten schlug, eskalierte die Situation. Die Polizei musste schließlich eingreifen und die Frau zu Boden bringen, um sie zu überwältigen. Bei der Auseinandersetzung klagte die 38-Jährige über Schmerzen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Ihre aggressive Reaktion führte zudem dazu, dass die Polizei Handys von Zuschauern einforderte, die den Vorfall filmten, und in einem weiteren Vorfall wurde ein Handy sogar weggeworfen, bevor eine unbekannte Person es auffing.
Hintergründe des Mietstreits
Mietstreitigkeiten sind in vielen Städten ein heißes Thema. In einem ähnlichen Fall am Mehringdamm in Kreuzberg wurde ein Mietverhältnis wegen angeblicher Störungen des Hausfriedens gekündigt, jedoch wies das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg die Räumungsklage des Vermieters ab. Das Gericht stellte fest, dass wiederholte Ruhestörungen und Bedrohungen keine nachhaltige Störung im rechtlichen Sinne darstellten, wenn sie nicht durch pflichtwidriges Verhalten einer Mietpartei nachgewiesen werden konnten. In diesem Fall hatte der Vermieter lediglich einen Polizeieinsatz als Beweis vorgelegt, der von einem psychisch erkrankten Angehörigen eines Mieters verursacht wurde, was nicht ausreichend für eine Kündigung war, so [BMGEV](https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kuendigung-wegen-angeblicher-stoerung-des-hausfriedens/).
Ähnliche rechtliche Grundsätze kommen auch in anderen Mietstreitigkeiten zur Anwendung, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt. Der BGH entschied, dass die bloße Zerrüttung eines Mietverhältnisses nicht für eine fristlose Kündigung ausreicht, es muss zudem ein pflichtwidriges Verhalten der Mieter nachgewiesen werden. Im Kontext von Lärmbelästigungen und anderen Vertragsverletzungen ist nachzuweisen, dass eine Mietpartei aktiv zur Zerrüttung beigetragen hat. Fehlt dieser Nachweis, wird die Kündigung als unzulässig erklärt, was in einem weiteren tragischen Fall von Streitigkeiten zwischen Mietparteien festgestellt wurde, wie [Haufe](https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/bgh-fristlose-kuendigung-des-mietverhaeltnisses-bei-zerruettung_214_616000.html) berichtet.
Der Vorfall in Prenzlauer Berg zeigt einmal mehr, wie angespannt Mietverhältnisse werden können und welche extremen Maßnahmen ergriffen werden. Die Polizei ermittelt weiterhin zu den genauen Hintergründen des Vorfalls und zu potenziellen weiteren rechtlichen Schritten, die im Zuge dieses Mietstreits ergriffen werden könnten.