NAG/NAG Redaktion – Autofahrer aufgepasst! Die unsachgemäße Nutzung des Warnblinkers im Straßenverkehr kann teuer werden. Laut dem ADAC drohen bei Missbrauch gleich zwei Bußgelder, besonders beim Halten oder Parken in der zweiten Reihe. Wer sein Fahrzeug dort abstellt und den Warnblinker aktiviert, riskiert ein Bußgeld für die unerlaubte Parkierung und für den Missbrauch des Warnblinkers. Das unerlaubte Halten allein kostet schon 55 Euro, bei Behinderung sogar bis zu 70 Euro. Kommt es zu einem Unfall, werden es sogar 100 Euro!
Die Strafen können sich schnell summieren: Bei mehr als 15 Minuten Parkzeit werden faire 85 Euro fällig, und das Einschalten des Warnblinkers bringt zusätzliche 5 Euro. Diese Fakten sollen Autofahrer dazu anregen, das Halten und Parken in der zweiten Reihe zu überdenken. Durch präventives Halten der Verkehrsregeln kann jeder die eigenen Kosten im Straßenverkehr minimieren. Weitere Details zur Thematik finden Sie in einem Bericht auf www.tz.de.