NAG/NAG Redaktion – Bei einem plötzlichen Krankheitsfall Ihres Kindes stellen sich viele Eltern eine wichtige Frage: Was geschieht, wenn beide Elternteile arbeiten und das Kind Betreuung benötigt? Fieber, Erkältungen und Magen-Darm-Infekte sind häufige Beschwerden, die Kinder im Herbst erleiden. In solchen Fällen haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, das in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes beträgt, allerdings maximal 120,75 Euro pro Tag im Jahr 2024. Dieser Betrag wird jedoch um die Sozialversicherungsbeiträge reduziert, erklärt Aglaja Adam von der „Apotheken Umschau ELTERN“.
Eltern, die eine telefonische Krankschreibung bevorzugen, können diese unter bestimmten Bedingungen erhalten, sofern der Kinderarzt das Kind kennt und es sich um leichte Symptome handelt. Die Krankmeldung erfolgt unkompliziert per Post, und die Gesundheitskarte muss nicht eingelesen werden. Zudem übernehmen die Krankenkassen bis zum 12. Geburtstag viele Arzneimittel, auch rezeptfreie, die ärztlich verordnet werden müssen. Wussten Sie, dass Kinder unter 18 Jahren von fast allen Zuzahlungen befreit sind? Für weitere Einzelheiten und Unterstützung können sich Eltern an die „Apotheken Umschau ELTERN“ wenden.