Wow! Das Urteil ist gefallen: Eine 78-jährige Solingerin darf FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als „Flintenweib“ betiteln! Ein Skandal vor Gericht in Wuppertal: Alles begann, als Ruth O. am 21. Januar 2023 auf Twitter ihrem Ärger über Frau Strack-Zimmermann Luft machte. Sie nannte sie „Flintenweib“ und fügte drei Emojis hinzu, die sich übergeben—klare Kante! Daraufhin folgte prompt eine Strafanzeige der Politikerin, die sich beleidigt fühlte. Aber das Wuppertaler Landgericht sah das anders und sprach die Seniorin frei! Die Begründung: Der Ausdruck sei zwar kontrovers, jedoch keine strafbare Beleidigung, wie www.freilich-magazin.com berichtet wurde.
Richter Markus Quantius sorgte für Aufsehen, indem er erklärte, der Begriff „Flintenweib“ sei ein alter Ausdruck, der auf Frauen in der Roten Armee angewandt wurde. Eindrucksvoll stellte er fest, dass die Kontextualisierung zählt. Ruth O. entsetzte sich ausgerechnet über die Ausrufe von Strack-Zimmermann, die zu Ausbildung der ukrainischen Soldaten an deutschen Leopard-Panzern aufrief! Das Maß ist voll, könnte man meinen, und Quantius anerkannte, dass eine Politikerin, die hart austeilt, auch einmal einstecken müsse. Ob das scharfe Urteil in der Twittersphäre noch weitere Wellen schlagen wird, bleibt spannend zu beobachten. Auch die zahlreichen Anzeigen, die Strack-Zimmermann seit Februar 2023 erstattet—nun ja, über 1.900 Vorfälle inklusive Drohungen! Da stockt einem der Atem, wenn in einem Monat allein 250 Beschwerden eingehen. Drama pur!